Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung (Energie-)Versorgungsunternehmen
Leitungsanlagen als selbständige Wirtschaftsgüter innerhalb der Versorgungsanlage;
Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Erweiterung, Verstärkung und aktivierungspflichtige Erneuerung eines Leitungsnetzes

Historische Fassung

BMF-Schreiben vom 30. Mai 1997 BStBl 1997 I, 567

O. g. BMF-Schreiben regelt:

  1. die Behandlung von Leitungsanlagen bei Versorgungsunternehmen als selbständige Wirtschaftsgüter und
  2. die steuerliche Behandlung von Erweiterungen, Verstärkungen und aktivierungspflichtigen Aufwendungen an Leitungsnetzen

Ergänzend zum BMF-Schreiben weise ich ausdrücklich darauf hin, dass zwar die Grundsätze zur Behandlung von Leitungsanlagen als selbstständige Wirtschaftsgüter für die steuerliche Beurteilung anzuwenden sind und damit auch für den Bereich der Investitionszulage gelten.

Jedoch stellt der zweite Teil des o. g. Schreibens, nach der jährliche Aufwendungen für Erweiterungen, Verstärkungen und aktivierungspflichtigen Erneuerungen in einem Jahressammelposten zusammengefasst wie Herstellungskosten für ein selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut behandelt werden dürfen, eine ausschließlich für den Buchführungs- und Bilanzierungsbereich anwendbare Vereinfachungsregelung dar. Eine Anwendung der Regelung unter 2. für Zwecke der Investitionszulage kommt also nicht in Betracht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. Juni 1997

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