Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erster Änderungstarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) vom 22. Juli 2025

Historische Fassung

Der Minister des Innern und für Kommunales hat für das Land Brandenburg mit den Gewerkschaften

  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), vertreten durch den Bundesvorstand, und
  • dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik,

den nachfolgenden Ersten Änderungstarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) abge-
schlossen. Der TV-Restrukturierung LFB ist mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft getreten; die Laufzeit endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

Erster Änderungstarifvertrag
zur sozialverträglichen Begleitung
der Restrukturierung
des Landesbetriebs Forst Brandenburg
(TV-Restrukturierung LFB)

vom 22. Juli 2025

Zwischen

dem Land Brandenburg,
vertreten durch den Minister des Innern und für Kommunales,

einerseits

und

der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
vertreten durch den Bundesvorstand,

sowie

dem dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik,

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

§ 1
Änderung des TV-Restrukturierung LFB

Der Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (TV-Restrukturierung LFB) vom 21. November 2022 wird wie folgt geändert:

  1. In § 16 Absatz 9 wird das Datum „31. Dezember 2032“ durch das Datum „30. Juni 2033“ ersetzt.

  2. In § 20 Absatz 5 Satz 1 wird das Datum „30. Juni 2025“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.

  3. In der Protokollerklärung zu § 20 Absatz 5 wird das Datum „30. Juni 2025“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.

  4. Die Niederschriftserklärung zu § 18 Absatz 9 wird durch folgende Niederschriftserklärung zu § 18 Absatz 9 ersetzt:

    „Die Landesregierung erklärt, dass die Dritte Richtlinie zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen gemäß § 187a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 1. Januar 2023 mit Wirkung vom 1. Juli 2025 wieder in Kraft gesetzt wird und bis zum 31. Dezember 2025 gilt.“

§ 2
Inkrafttreten

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft.

Potsdam, den 22. Juli 2025

Für die Gewerkschaften:

Für die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand
Bundesvorsitzender Robert Feiger
Bundesvorstandsmitglied Christian Beck

Für den
dbb beamtenbund und tarifunion
Zweiter Vorsitzender und
Fachvorstand Tarifpolitik Andreas Hemsing

Für das Land Brandenburg:

Minister des Innern und für Kommunales René Wilke

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2025 durch Ersten Änderungstarifvertrag vom 22. Juli 2025 ABl./25, [Nr. 53], S. 952
Ursprüngliche Fassung vom 1. Dezember 2025 ABl./25, [Nr. 53], S. 952

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