Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Binnenfischerei und Teichwirtschaft
Veranlagung von durch Angelverbände und -vereine genutzten Fischgewässern zum Ersatzwirtschaftswert

Historische Fassung

Mit der Bezugsverfügung waren die Finanzämter aufgefordert worden, die von Anglervereinen genutzten Gewässer bei der Ermittlung der Ersatzwirtschaftswerte mit einzubeziehen.

Damit unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden und einheitliches Vorgehen im OF-Bezirk gesichert werden kann, wurde mit dem Landesanglerverband Brandenburg e. V. folgendes abgestimmt:

  1. Steuerpflichtiger ist der Landesanglerverband Brandenburg e. V., steuerlich vertreten durch die Steuerberatungsgesellschaft mbH ADEN, Hüttenstrasse 45, 45527 Hattingen. Zerlegungsbescheide werden auf der Basis der Finanzamtsbezirke erstellt.
  2. Das erneute Anschreiben der Steuerberatungsgesellschaft durch die Finanzämter ist nicht erforderlich. Die Steuerberatungsgesellschaft ADEN reicht in den Finanzämtern (außer Potsdam-Stadt) bis spätestens 31.12.1997 Erklärungen zum Ersatzwirtschaftswert ein.


    Auf Grund der gravierenden Unsicherheiten bei der Neuordnung des Eigentums und der Nutzungsrechte bei den Angelgewässern in den Jahren 1990 und 1991 werden, abweichend von meiner Verfügung S 3111 - 8 - St 151 vom 10.06.1996, die Erklärungen erstmals zum Stichtag 01.01.1993 eingereicht.

  3. Die Erklärung beinhaltet jeweils alle Angelgewässer des Finanzamtsbezirkes. Aus Vereinfachungsgründen werden alle Gewässer
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. Oktober 1997

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