Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erlaß des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur Durchführung des § 3 und der §§ 78 bis 85 der Landesschiffahrtsverordnung (LSchiffV)

Historische Fassung

Die im Bereich des Biosphärenreservates Spreewald privat genutzten Wasserfahrzeuge, die nicht den Definitionen des § 3 Nr. 14 oder Nr. 15 der LSchiffV entsprechen, gelten als Sport-boote im Sinne der Landesschiffahrtsverordnung (LSchiffV) vom 9. August 1996 (GVBl. II S. 619).

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 7. Mai 1997 ABl./97, [Nr. 21], S. 425
Außer Kraft getreten am 22. Mai 2025 durch Erlass des MIL vom 28. April 2025 ABl./25, [Nr. 21], S. 378

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