Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erlass Nr. 04/2016
Aufenthaltsrecht; Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gem. § 23 Abs. 1 AufenthG zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen

Historische Fassung

hier: Verlängerung der Antragsfrist

1. Meine Erlasse Nr. 09/2013 vom 20.09.2013, Nr. 03/2014 vom 28.02.2014 und Nr. 04/2015 vom 29.09.2015; Az: 21-802-20
2. Meine Informationen Nr. 71/2013 vom 28.10.2013 und Nr. 41/2015 vom 01.10.2015; Az: 21-802-20

In Abstimmung mit dem MASGF und nach Erteilung des Einvernehmens durch das BMI am 03.03.2016 wird die landesrechtliche Aufnahmeanordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen, erneut bis zum 30.09.2016 verlängert.

Der Erlass Nr. 09/2013 vom 20.09.2013 in Form der Änderungen durch die Erlasse Nr. 03/2014 vom 28.02.2014 und Nr. 04/2015 vom 29.09.2015 sowie die Informationen Nr. 71/2013 vom 28.10.2013 und Nr. 41/2015 vom 01.10.2015 haben weiterhin Bestand.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 30. September 2016 durch Zeitablauf vom 4. März 2016
Ursprüngliche Fassung vom 4. März 2016

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