Historische Fassung
Erlass Nr. 05/2012
Ausländerrecht; Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG
hier: Verlängerung bis 31. März 2013
Historische Fassung
Auf Bitte der IMK erklärte der Bundesminister für Inneres am 12. September 2012 gemäß § 60a Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz sein Einvernehmen für die Verlängerung der Aussetzung der Abschiebung um weitere sechs Monate.
Die mit Erlass 01/2012 vom 15. Februar 2012 bis zum 15. August 2012 angeordnete und mit Erlass 02/2012 vom 11. April 2012 bis zum 30. September 2012 verlängerte Frist zur Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien wird mit Wirkung zum 01. Oktober 2012 zunächst bis zum
31. März 2013
ein weiteres Mal verlängert.
Im Übrigen bleibt der Erlass 01/2012 vom 15. Februar 2012 unberührt. Hinsichtlich der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens wird jedoch auf den Erlass 04/2012 vom 15. August 2012 (dort Nr. 2 und 3) verwiesen.
Der Erlass 02/2012 vom 11. April 2012 wird hiermit aufgehoben.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 25. September 2012 | ||
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