Landesregierung Brandenburg

Einheitsbewertung und Grundsteuermessbetragsveranlagung
Grundsteuerbefreiung für Flughafengrundstücke gem. § 4 Nr. 3 b Grundsteuergesetz (GrStG)

Aktuelle Fassung

FinMin Brandenburg, Erlass vom 28. November 1995, 32 - G 1108 - 1/95

FinMin Brandenburg, Erlass vom 25. Juli 1997, 32 - G 1109 - 1/97

Es ist gefragt worden, ob Grundstücke oder Grundstücksteile außerhalb von Verkehrsflughäfen, die von der Deutschen Flugsicherung GmbH genutzt werden, nach § 4 Nr. 3 Buchstabe b GrStG von der Grundsteuer befreit sind.

Ich bitte, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

  • Die Befreiungsvorschrift erfasst auch Grundstücke und Grundstücksteile außerhalb der Flughäfen, soweit sie unmittelbar der Sicherung des Flugverkehrs dienen.
  • Nicht befreit sind Grundstücke oder Grundstücksteile, die von der Deutschen Flugsicherung GmbH für allgemeine Verwaltungszwecke genutzt werden.

Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 22. Dezember 2000

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen