Schließung der Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug des Landes Brandenburg
Aktuelle Fassung
I.
Die bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel eingerichtete Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug des Landes Brandenburg wird geschlossen.
Die der Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug obliegenden Aufgaben werden der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel übertragen, soweit sie nicht mit Erlass des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz zur Errichtung des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) vom 29. März 2016 (ABl. S. 415) und der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz zur Neuordnung der IT-Organisation im Geschäftsbereich der Justiz vom 27. April 2016 (JMBl. S. 34) auf den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) übertragen worden sind.
II.
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass des Ministeriums der Justiz vom 2. Mai 2006 (JMBl. S. 70), der durch den Erlass vom 13. April 2014 (JMBl. S. 54) geändert worden ist, außer Kraft.
Potsdam, den 30. November 2017
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 30. November 2017 | JMBl/17, [Nr. 12], S. 105 | |
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