Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Dienstwohnungsvorschriften/Landesmietwohnungen - Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen

Historische Fassung

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Januar 2008 zur Anwendung des § 26 Abs. 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften (DWV) mit der Neufestsetzung der Entgelte für den Wärmeverbrauch vom 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007 wird mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.

Ferner wird gebeten, die in dem Rundschreiben auch für Bundesmietwohnungen enthaltenen Regelungen ebenfalls für Landesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, entsprechend anzuwenden.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, entsprechend zu verfahren.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 30. Januar 2008 ABl./08, [Nr. 6], S. 276
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 10. Mai 2012 ABl./12, [Nr. 22], S. 827

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