Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Bundesumzugskostengesetz - Pauschvergütungen für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 des Bundesumzugskostengesetzes -

Historische Fassung

Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 (BbgBV AnpG 2013/2014) vom 15. Oktober 2013 (GVBl. I Nr. 28) sieht Erhöhungen der Bezüge sowohl zum 1. Juli 2013 als auch zum 1. Juli 2014 vor. Diese wirken sich auch auf das nach § 10 des Bundesumzugskostengesetzes maßgebende Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 aus.

Das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungsrechts und des brandenburgischen Beamtenversorgungsrechts vom 20. November 2013 (GVBl. I Nr. 32) sieht eine Novellierung des Familienzuschlagsrechts ab 1. Januar 2015 vor; damit erhöhen sich auch die Grundgehälter um den Betrag des halben Verheiratetenzuschlags. Auch diese Änderung hat Auswirkungen auf die Höhe der Pauschvergütung.

Die neu errechneten Pauschvergütungen für sonstige Umzugsauslagen für das Land Brandenburg ergeben sich aus den beiliegenden Anlagen.

Das Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 45-FD 2714.10-001/09 - vom 18. November 2011 (ABl. S. 2187) gilt nur noch für Anwendungsfälle bis einschließlich 30. Juni 2013. Es wird mit Wirkung vom 1. Juli 2013 aufgehoben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Dezember 2013 ABl./14, [Nr. 1], S. 4
am 31.05.2015 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 24. November 2015 ABl./15, [Nr. 50], S. 1320

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