Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Brandenburgische Technische Lieferbedingungen für Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau (BTL SWLS-StB)

Historische Fassung

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 21/2008 - Verkehr vom 30. Oktober 2008 (ABl. S. 2493) wurden die „Brandenburgischen Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für die Güteüberwachung von Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau (BTL SWLS-StB)“ eingeführt. Diese gelten für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10 Nr. 42), wird die Geltungsdauer des Runderlasses des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 21/2008 - Verkehr bis zum 30. Oktober 2018 verlängert.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 30. Oktober 2008 ABl./08, [Nr. 45], S. 2493
Verlängerung der Geltungsdauer durch Runderlass des MIL vom 22. Oktober 2013 ABl./13, [Nr. 47], S. 2887
Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 25. Juli 2018 ABl./18, [Nr. 32], S. 681

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