Historische Fassung Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Brandenburgische Technische Lieferbedingungen für Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau (BTL SWLS-StB)
Historische Fassung
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 21/2008 - Verkehr vom 30. Oktober 2008 (ABl. S. 2493) wurden die „Brandenburgischen Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für die Güteüberwachung von Stahlwerkslagerschlacken im Straßenbau (BTL SWLS-StB)“ eingeführt. Diese gelten für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen.
Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10 Nr. 42), wird die Geltungsdauer des Runderlasses des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 21/2008 - Verkehr bis zum 30. Oktober 2018 verlängert.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 30. Oktober 2008 | ABl./08, [Nr. 45], S. 2493 | |
| Verlängerung der Geltungsdauer durch Runderlass des MIL vom 22. Oktober 2013 | ABl./13, [Nr. 47], S. 2887 | |
| Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 25. Juli 2018 | ABl./18, [Nr. 32], S. 681 | |
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