Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Altlandsberg

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be-schlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Altlandsberg mit Sitz in der Stadt Altlandsberg, beste-hend aus den Gemeinden:

Buchholz
Bruchmühle
Gielsdorf
Wegendorf
Wesendahl
Altlandsberg

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Strausberg.

Gem. § 48 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg - VwVfGBbg - vom 26.2.1993 (GVBl. I Bbg S. 26) wird der Erlaß des Ministers des Innern über die Bildung des Amtes Niederbarnim-Süd vom 29.5.1992 (Amts-blatt für Brandenburg 1992 S. 950) mit Wirkung für die Zu-kunft zurückgenommen.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Ver-fahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.1.1992 (GVBl. Bbg II S. 22) wurde der 23.6.1993 als Zeit-punkt sowohl für das Zustandekommen des Amtes Alt-lands-berg als auch für die Rücknahme des Erlasses über die Bil-dung des Amtes Nieder-barnim-Süd vom 29.5.1992 festge-legt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekannt-gemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 23. Juni 1993 ABl./93, [Nr. 62], S. 1288

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