Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
1. Verordnung über die Vergütung für Hebammen- und Entbindungspflegerhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
2. Aufhebung der Sechsten Gebührenanpassungsverordnung

Historische Fassung

Vorsorglich wird auf Folgendes aufmerksam gemacht:

  1. Nach § 134 a SGB V schließen die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten Berufsverbänden der Hebammen auf Bundesebene, erstmals bis zum 30. November 2006 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007, mit bindender Wirkung für die Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen sowie über die Höhe der Vergütung und Einzelheiten der Vergütungsabrechnungen durch die Krankenkasse. Diese Abrechnungsbedingungen der Hebammen und Entbindungspfleger sind in dem neu gefassten § 301 a SGB V geregelt. Diese Vorschrift soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Sollten die Verträge erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen, verschiebt sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens entsprechend. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des § 301 a SGB V tritt die Hebammenhilfe-Gebührenverordnung vom 28.10.1986 in der zu die sem Zeitpunkt geltenden Fassung außer Kraft.

    So wie die bisherige Hebammenhilfe-Gebührenverordnung regeln die zu schließenden Verträge ausschließlich die Gebühren, die die gesetzlichen Krankenkassen an Hebammen und Entbindungspfleger zu entrichten haben.

    Nach § 1 der Brandenburgischen Verordnung über die Vergütung für Hebammen- und Entbindungspflegerhilfe vom 21.11.2001 (GVBl. II S. 634) erhalten freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger für ihre berufsmäßigen Leistungen im Rahmen der Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Vergütungen nach der für die gesetzliche Krankenversicherung geltende Hebammenhilfe-Gebührenverordnung vom 28. Oktober 1986 in der jeweils geltenden Fassung bis zur Höhe des zweifachen dort genannten Satzes. Da diese Verordnung im Jahr 2007 seine Gültigkeit verliert, wurde eine Änderungsverordnung mit einer statischen Verweisung auf die bisherige Hebammenhilfe-Gebührenverordnung mit Stand vom 31.12.2006 erlassen (Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergütung für Hebammen und Entbindungspflegerhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vom 11. Dezember 2006 (GVBl. S. 558).
  2. Ferner wurde durch Art. 7 des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3439, 3449) die Sechste Gebührenanpassungsverordnung vom 18. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2721) mit Wirkung vom 1. Januar 2007 aufgehoben.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 9. Januar 2007
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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