Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Berücksichtigung von eigenfinanzierten Implantaten

Historische Fassung

Das Bundesministerium des Innern machte mit seinem Schreiben - D 6 - 213 106-2/33 - vom 8. September 2008 auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - 2 C 12.07 - vom 28. Mai 2008 aufmerksam. Das Gericht hatte entschieden, dass die Anrechnung vorhandener Implantate, deren Kosten nicht aus öffentlichen Mitteln getragen worden ist, auf die Anzahl der pro Kiefer beihilfefähigen implantologischen Zahnarztleistungen wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot des Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unwirksam ist.

Nummer 4 Satz 2 der Anlage 2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV ist mit Wirkung seit dem 28. Mai 2008 ohne die sich aus den Wendungen „einschließlich vorhandener Implantate“ ergebende Einschränkung anzuwenden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 10. September 2008
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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