Historische Fassung
Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Schutzimpfung gegen humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen von 12 bis 17 Jahren
Historische Fassung
Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben - D I 5 - 213 110/2 - vom 26. März 2007 mitgeteilt, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut mit Epidemiologischen Bulletin vom 23. März 2007 die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen von 12 bis 17 Jahren empfohlen hat. Das Bundesministerium des Innern hat gleichzeitig festgelegt, dass gemäß § 10 Abs. 3 BhV die Aufwendungen für diese Impfung ab 23. März 2007 damit beihilfefähig sind.
Aufgrund der landesbeamtenrechtlichen Verweisung zur Anwendung der Beihilfevorschriften des Bundes (§ 45 Abs. 3 Satz 1 LBG) sind die Aufwendungen für die vorgenannte Impfung im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes ebenfalls ab dem 23. März 2007 beihilfefähig.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 28. März 2007 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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