Historische Fassung Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscher bei ärztlichen Behandlungen
Historische Fassung
Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Der Ausschuss für Gebühren- und Leistungsrecht der Bund-Länder-Kommission für das Beihilferecht hat die Frage erörtert, ob Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscher bei ärztlichen Behandlungen (ambulant und stationär) beihilfefähig seien.
Einvernehmlich wurde festgelegt, dass derartige Aufwendungen von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen sind.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 15. Juli 2002 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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