Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Analoge Berechnung der Nummern 808 und 860 GOÄ im Rahmen der Verhaltenstherapie

Historische Fassung

Bezug: Schreiben des Ministeriums der Finanzen - 15.5-8328-4.1-860 - vom 8. Juni 2001

Mit o. g. Schreiben wurde mitgeteilt, dass in der Verhaltenstherapie (Nr. 3 der Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV) die Erhebung der biographischen Anamnese nach Nummer 860 GOÄ nicht berechenbar ist.

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherheit vom 17. Oktober 2005 bestehen aus gebührenrechtlicher Sicht nunmehr keine Bedenken, die analoge Berechnung der Nummern 808 und 860 GOÄ im Rahmen einer Verhaltenstherapie anzuerkennen; insofern sind entsprechende Aufwendungen ab sofort beihilfefähig.

Um Beachtung wird gebeten.

Das Schreiben des Ministeriums der Finanzen - 15.5-8328-4.1-860 - vom 8. Juni 2001 wird aufgehoben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. Oktober 2005
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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