Historische Fassung Aufwendungen analog bewerteter augenärztlicher Leistungen
Historische Fassung
Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Aus gegebener Veranlassung werden einige grundsätzliche Erläuterungen zur beihilferechtlichen Anerkennung von Analogbewertungen als Empfehlung der Fachgesellschaften bekannt gegeben:
Die Bundesärztekammer und die Bundeszahnärztekammer haben angesichts des Änderungsstaus im Gebührenrecht jeweils einen Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen eingerichtet. Die Konsultationsausschüsse setzen sich zusammen aus Vertretern der Ärzte- bzw. Zahnärzteschaft, des Verbandes der privaten Krankenversicherungen, des Bundesministeriums für Gesundheit und der Beihilfeseite (von der Bund-Länder-Kommission für das Beihilferecht benannter Vertreter). Die Beschlüsse dieses Gremiums werden prinzipiell auf das Beihilferecht übertragen.
„Analoge Bewertungen“ werden im Gebührenordnungsausschuss der Bundesärztekammer zwischen dem Vorstand der Bundesärztekammer, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium des Innern und dem Verband der Privaten Krankenversicherung abgestimmt und nach Beschlussfassung in Form des „Verzeichnisses Analoger Bewertungen der Bundesärztekammer“ veröffentlicht. Auch diese Beschlüsse werden inhaltsgleich auf das Beihilferecht übertragen (vgl. Hinweise zum Gebührenrecht - Anhang 1 - zu Hinweis 7 zu § 5 Abs. 1 BhV).
Bei den „Beschlüssen des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer“ handelt es sich um Empfehlungen zur GOÄ-Anwendung, die nicht in das v. g. Abstimmungsverfahren eingebracht werden. Bei denen besteht keine völlige Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium des Innern und dem Verband der Privaten Krankenversicherung. Insofern wird hier im Einzelfall von den Bund-Länder-Gremien für das Beihilferecht darüber befunden, ob die Beihilfe den Empfehlungen folgt. Das Gleiche trifft für die „Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer“ zu.
Über die Beschlüsse der jeweiligen Ausschüsse zur beihilferechtlichen Anerkennung von Analogbewertungen werden Sie von mir informiert, sobald mir die Besprechungsergebnisse vorliegen.
Hinsichtlich der Frage, ob die in dem augenärztlichen Gebührenordnungskommentar von Dr. med. Stephan Schneider enthaltenen analogen Bewertungen als beihilfefähig anerkannt werden können, wird Folgendes mitgeteilt:
Die augenärztlichen Leistungen nach dem vorgenannten Kommentar sind im Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer diskutiert und abschließend beraten worden. Danach können nicht alle dort aufgeführten Leistungen in der Beihilfe berücksichtigt werden. Die Ergebnisse lauten wie folgt:
- AA 0005 wird analog Nr. 1226 GOÄ (nicht Nr. 1259) abgerechnet.
- Für die Leistung nach AA 0061 - Swinging Flashlight Test - gibt es keine Analogbewertung durch den Zentralen Konsultationsausschuss. Sie ist als selbständige Leistung nicht neben Nr. 5 oder 6 GOÄ berechenbar.
- Für AA 0115 verständigte man sich auf die analoge Anwendung der Nr. 1257 GOÄ.
- Bei AA 0117 ist die Gebührenziffer 1345 direkt und nicht analog anzuwenden.
Indikation: „Zusätzliche operative Maßnahmen zur quantitativen Beeinflussung/Minimierung des Astigmatismus (der > 1,0 dpt sein muss) in Verbindung mit einem mikrochirurgischen Eingriff nach den GOÄ-Nrn. 1374 und 1375“.
Hinsichtlich weiterer Analogbewertungen augenärztlicher Leistungen wird nachstehende Liste übersandt.
Ich bitte, Vorgenanntes zu beachten.
Folgende auf Grundlage des Freigang'schen Katalogs neuerer augenheilkundlicher Leistungen beratenen Vorschläge wurden vom Zentralen Konsultationsausschuss nicht als Analogbewertungen anerkannt, die Gründe sind im Einzelnen dem jeweiligem Kurzkommentar zu der abgelehnten Analogbewertung zu entnehmen:
| AA 0006 | objektive Visusbestimmung und Test auf Optokinetik, und/oder Prüfung auf Aggravation, Simulation und/oder Dissimulation: Analogbewertung entfällt. |
| AA 0007 | Prüfung des Sehgleichgewichtes mittels Rot-Grün Test und Trennerverfahren zum Zwecke der Brillenverordnung: Analogbewertung entfällt, Teilleistung der Refraktionsbestimmung. |
| AA 0010 | Testung der optischen Schlüsselfunktionen (Visus, Simultansehen, Phorie und Stereopsis) mit Sehtestgeräten z. B. nach dem Prinzip des R 21-Gerätes: Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 1202. |
| AA 0011 | Farbfleck-Legetest oder Spektral-Kompensationsmethode oder Farnsworth Munsell 100-Hue-Test, auch Panel D-15-Test: Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 1228. |
| AA 0015 | Scheitelbrechwertmessung von Einstärkenbrillen, je Brille: Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 1207. |
| AA 0035 | Fluorophotometrische Untersuchung oder Laser-Flare-Cell-Messung: Analogbewertung entfällt. |
| AA 0037 | Indocyaningrün-Angiographisch (ICG-)Untersuchung des Augenhintergrundes, einschließlich Aufnahmen und Applikation des Teststoffes, ohne Sachkosten: Analogbewertung entfällt. |
| AA 0043 | Manuelle statische Perimetrie mit Schwellenbestimmung an mindestens 50 Prüforten, ggf. auch manuelle überschwellige statische Perimetrie: Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 1227. |
| AA 0057 | Sonographische Untersuchung zur weiterführenden Diagnostik des Augapfels und/oder der Augenhöhle einer Seite mittels A-Bild-Verfahren, B-Bild-Verfahren mit automatischer und manueller Abtastung sowie spezieller Verfahren wie Spektral-, Signal-, oder Bildanalyse: Analogbewertung entfällt, Abrechnung über die Nrn. 410 plus ggf. 420. |
| AA 0063 | Muster-elektroretinographische Untersuchung: Analogbewertung entfällt, direkte Zuordnung zu Nr. 1237. |
| AA 0065 | Differenzierte Erfassung der elektroretinographischen Antworten an mind. 36 Orten im Gesichtsfeld: Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 1237 |
| AA 0066 | Prüfung des okulären Nystagmus mittels Frenzelbrille, Ohmscher Trommel o. ä. Geräten: Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 1412. |
| AA 0071 | Überprüfung der Lidheberfunktion, ggf. zu verschiedenen Tageszeiten, ggf. einschließlich photographischer Verlaufskontrollen, ggf. einschließlich vergleichender Messungen der Lidspaltenweite: Analogbewertung entfällt, Bestandteil der Nr. 5. |
| A 0072 | Anwendung pharmakologischer Testmethoden (mindestens 2) zur Funktionsdiagnostik der Pupillenreaktion oder zur Prüfung der Ptosis, ggf. Dokumentation der Okulomotorik, vor sowie 2 Minuten nach Gabe des Medikamentes (beim Tensilon Test): Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 831. |
| AA 0082 | Exenteratio bulbi: Analogbewertung entfällt. |
| AA 0091 | Fixationsprüfung bei exzentrischer Fixation: Analogbewertung entfällt, Teilleistung von Nr. 1217. |
| AA 0092 | Fortlaufende quantitative Untersuchung der Augenbewegungen beim Lesen, ggf. einschließlich Messung der Lesegeschwindigkeit: Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 1218. |
| AA 0096 | Differenzierende Analyse des Bewegungsablaufes beider Augen bei Augenbewegungsstörungen mit blickrichtungsabhängigen Schielwinkelveränderungen, erforderlich sind mindestens 36 Messpunkte, einschließlich Dokumentation: Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 1218. |
| AA 0126 | Trabekelaspiration bei Glaukom: Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 1361 |
| AA 0127 | Viskokanalostomie: Analogbewertung entfällt, Zuordnung zu Nr. 1382. |
Die vom Zentralen Konsultationsausschuss konsentierten Analogpositionen Nr. A 7001 und Nr. A 7013 sowie Nr. 7016 bilden übergreifend jeweils folgende ältere Analogbewertungs-Vorschläge ab:
| AA 0001 | Sehschärfenprüfung mittels Preferential Looking und/oder Teller Acuity Cards bei Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: Zuordnung zu Nr. 7001. |
| AA 0004 | Entoptische Prüfung und Untersuchung im regredienten Licht bei Säuglingen: Zuordnung zu Nr. A 7001. |
| AA 0005 | Interferenzvisus, als Voruntersuchung zur Prüfung der Operationsindikation bei getrübten Medien: Zuordnung zu Nr. A 7001. |
| AA 0009 | Untersuchung des Crowding-Phänomens: Zuordnung zu Nr. A 7001. |
| AA 0045 | Überschwellige, quantitativ abgestufte, rechnergestützte statische Rasterperimetrie an mindestens 150 Prüforten: Bestandteil der Nr. A 7013. |
| AA 0046 | Schwellenbestimmende, qualitativ abgestufte, rechnergestützte statische Rasterperimetrie, an mind. 50 Prüforten: Bestandteil der Nr. A 7013 |
| AA 0054 | Berechnung von zwei intraokularen Linsen: Zuordnung zu Nr. A 7016. |
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 9. Februar 2002 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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