Historische Fassung Dienstliche Beurteilung der Richter und Staatsanwälte
Historische Fassung
I.
Bis zum Erlaß einer eigenen Allgemeinen Verfügung ist bei der Beurteilung der Richter und Staatsanwälte die Allgemeine Verfügung des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 1972 (2000 - I. B 155) in der Fassung der Allgemeinen Verfügung des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. November 1974 (gl. Aktenzeichen) unter Berücksichtigung der Rundverfügung des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Oktober 1973 (gl. Aktenzeichen) mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden:
Abweichend von Abschnitt I, Nr. 3 a erfolgt nach der Anstellung eine dienstliche Beurteilung in regelmäßigen Zeitabständen von fünf Jahren, erstmalig am 1. Januar 1997.
II.
Diese Allgemeine Verfügung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Zum selben Zeitpunkt wird die Vorläufige Allgemeine Verfügung vom 19. Mai 1992 (JMBl. S. 82) aufgehoben.
Potsdam, den 3. Dezember 1996
Der Minister der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Bräutigam
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 3. Dezember 1996 | JMBl/96, [Nr. 12], S. 168 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Juli 2005 durch Allgemeine Verfügung vom 20. Juni 2005 | JMBl/05, [Nr. Sondernummer I], S. 4 | |
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