Historische Fassung Verwaltungsvorschrift zur Einführung des Bereitstellungsportals im Land Brandenburg - Pilotphase -
Historische Fassung
Ziel des Bereitstellungsportals ist es, den Vermessungsstellen den für die Durchführung einer Liegenschaftsvermessung zu beurteilenden Katasternachweis über Onlineverfahren nahezu jederzeit verfügbar bereitzustellen. Die Vermessungsstellen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, alle erforderlichen Vermessungsunterlagen für eine Liegenschaftsvermessung selbständig vorzubereiten und abzurufen.
Der landesweiten Einführung des Bereitstellungsportals (Regelbetrieb) wird eine Pilotphase vorangestellt.
Ziel der Pilotphase
Während der Pilotphase sollen weitere Erkenntnisse zur Performance und zum funktionalen Umfang (Praxistauglichkeit) sowie zur Anpassung der Verwaltungsvorschriften an die Ziele und Erfordernisse des Bereitstellungsportals für den Regelbetrieb gewonnen werden.
Organisatorisches zur Pilotphase
Der Start der Pilotphase des Bereitstellungsportals ist für Ende Juni 2019 vorgesehen.
Allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) wird empfohlen, an der Pilotphase des Bereitstellungsportals teilzunehmen, insbesondere den ÖbVI, die am Pilotprojekt vollständiger Fortführungsentwurf teilnehmen.
ÖbVI, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, erstellen die Vermessungsunterlagen wie bisher nach Nummer 3 VVLiegVerm selbständig oder stellen einen entsprechenden Antrag bei der Katasterbehörde. Die Katasterbehörde bearbeitet diese Anträge wie bisher mithilfe von LikaOnline.
ÖbVI, die an der Pilotphase teilnehmen wollen, erklären dies gegenüber der LGB bis zum 10. Mai 2019. Auf die E-Mail der LGB vom 24. April 2019 an die ÖbVI wird verwiesen.
Regelungen zur Pilotphase
An der Pilotphase nehmen alle Katasterbehörden teil.
Die an der Pilotphase teilnehmenden ÖbVI und die Katasterbehörden nutzen für die Erstellung von Vermessungsunterlagen das Bereitstellungsportal einschließlich der Punkt- und Flurstückskennzeichenreservierung. Reservierte Punkt- und Flurstückskennzeichen sind grundsätzlich für den internen Datenaustausch bzw. Schriftverkehr zwischen der Katasterbehörde und der Vermessungsstelle bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit einem Hinweis zulässig, dass es sich um reservierte (vorläufige) Punkt- oder Flurstückskennzeichen bzw. Flurstücksnummern handelt.
Das Bereitstellungsportal verwaltet alle eingetragenen Antragsgebiete und ermittelt automatisiert deren Überschneidungen. Aus dem Bereitstellungsportal ist für die Nutzer ersichtlich, wenn sich Antragsgebiete der eigenen Dienststelle mit anderen Antragsgebieten der Art „mit Fortführung“ überschneiden. Da nur Antragsgebiete der an der Pilotphase teilnehmenden ÖbVI im Bereitstellungsportal verwaltet werden, informiert die Katasterbehörde auf Nachfrage der Vermessungsstellen, ob im Bereich des Antragsflurstücks bereits Unterlagen für ein nicht im Bereitstellungsportal verwaltetes Verfahren vorbereitet worden sind.
Die LGB wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen für die Pilotphase zu schaffen, erforderliche Maßnahmen zur Durchführung der Pilotphase zu organisieren und zu realisieren sowie - sofern notwendig - Anleitungen mit technischen Vorgaben und Erläuterungen bereitzustellen.
Eine Veranstaltung mit aktuellen Informationen wird am 14. Juni 2019 durch die LGB angeboten.
Nach Nummer 4 des Prioritätenerlasses III sollten die für die Beurteilung einer Liegenschaftsvermessung erforderlichen Unterlagen bis zum 31. Dezember 2018 weitgehend im Bereitstellungsportal digital zum Abruf zur Verfügung stehen. Gemarkungen, in denen bestimmte Geoinformationen noch nicht digital im Bereitstellungsportal zum Download angeboten werden, sind entsprechend gekennzeichnet.
Sind benötigte Geobasisinformationen aus dem Bereitstellungsportal noch nicht vollständig verfügbar, ergänzt die Katasterbehörde auf Antrag der Vermessungsstelle die Vermessungsunterlagen kostenfrei (siehe Nr. 3.7 der VVLiegVerm).
Die Vermessungsstellen nutzen für die Übermittlung der NAS-Fortführungsdateien an die Katasterbehörden die Funktionalitäten des Bereitstellungsportals.
Für die Rückgabe von Vermessungsschriften sind ebenfalls die Funktionalitäten des Bereitstellungsportals zu nutzen. Die Rückgabe nach Nummer 2.5 VVFortEnt ist vollständig zu dokumentieren. Die Rückgabegründe sind zu benennen.
Sofern im Einzelfall die Erstellung der Vermessungsunterlagen im Rahmen der Pilotphase nicht oder nur erheblich verzögert möglich ist, können die Vermessungsunterlagen nach Nummer 3 VVLiegVerm nach Rücksprache mit der LGB herkömmlich erstellt werden.
Die Nutzung des Bereitstellungsportals ist für die Teilnehmer an der Pilotphase bis zur Erklärung des Regelbetriebs kostenfrei.
Erklärung des Regelbetriebes des Bereitstellungsportals
Die landesweite Einführung des Bereitstellungsportals erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase - nach derzeitiger Projektplanung im IV. Quartal 2019 - durch die Erklärung des Regelbetriebes des Bereitstellungsportals in einem gesonderten Erlass.
Die betroffenen Verwaltungsvorschriften, insbesondere die ALKIS-Richtlinien und die VVLiegVerm werden bis zur Erklärung des Regelbetriebes des Bereitstellungsportals durch das MIK entsprechend angepasst.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 26. April 2019 | ||
| Außer Kraft getreten am 2. Dezember 2019 durch Erlass vom 29. Oktober 2019 | ||
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