Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Bekanntmachung des Ministeriums des Innern betreffend die Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit nach den §§ 36 und 37 der Laufbahnverordnung (BekLbesFR)

Historische Fassung

Auf Grund des § 38 der Laufbahnverordnung (LVO) vom 16. September 2009 (GVBl. II S. 622) gibt das Ministerium des Innern Folgendes bekannt:

1 Für die in der Anlage 2 der Laufbahnverordnung genannten Laufbahnen besonderer Fachrichtung werden folgende Bildungsvoraussetzungen sowie Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit festgelegt:

a) Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des mittleren Dienstes

Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1.Krankenpflegedienst bei den JustizvollzugsanstaltenGesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
2.Dienst in der LebensmittelüberwachungStaatlich anerkannte Lebensmittelkontrolleure; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst
3.Technischer DienstFacharbeiter, Handwerksmeister und Industriemeister in ihrem jeweiligen Beruf, Technischer Assistent in der jeweiligen Verwendungsrichtung sowie staatlich geprüfter bzw. staatlich anerkannter Techniker in der jeweiligen Verwendungsrichtung
4.Werkdienst bei den JustizvollzugsanstaltenMeisterprüfung oder gleichwertiger Abschluss in Verbindung mit einer Ausbildereignungsprüfung in der jeweiligen Fachrichtung

b) Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des gehobenen Dienstes

Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1.ArchivdienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Archivwissenschaften und Archivwesen
2.BibliotheksdienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bibliothekswissenschaften und Bibliothekswesen
3.Bautechnischer DienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Hochbau, Tief- und Straßenbau, konstruktiver Ingenieurbau, Städtebau, Architektur und Maschinen- und Elektrotechnik; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst
4.Dienst in der Denkmalpflege und im DenkmalschutzBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium
5.Forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und gartenbaulicher DienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Forstwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Landbau, Landschaftspflege, Landnutzung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
6.Dienst als InformatikerBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Kybernetik und Mathematik
7.Pädagogischer Dienst bei JustizvollzugseinrichtungenBefähigung für den allgemeinbildenden Unterricht der Sekundarstufen I oder II oder der sonderpädagogischen Förderung mit Erster und Zweiter Staatsprüfung oder vergleichbare Abschlüsse; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im Justizvollzug
8.Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des LandesrechnungshofesBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsjurist), Bauingenieurwesen (Hoch- und Tiefbau) sowie weitere Fachrichtungen nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium
9.RaumordnungsdienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschaftsbau, Städtebau, Architektur und Wasserwirtschaft
10.Sozialer DienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule der Fachrichtungen Soziale Arbeit und Sozialarbeit/Sozialpädagogik einschließlich einer integrierten Praxisausbildung oder gleichwertiger Hochschulabschluss sowie gleichwertige Abschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium; staatliche Anerkennung nach dem Brandenburgischen Sozialberufsgesetz; hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Sozialdienst oder in vergleichbaren Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Sozialdienstes
11.Technischer Dienst in der BergverwaltungBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Geotechnik und angewandte Geologie, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Steine und Erden, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft
12.Technischer Dienst in der UmweltverwaltungBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Umweltingenieurwesen, Umwelttechnik, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Umweltschutz (-technik), Biotechnologie, Energietechnik, Chemietechnik, Versorgungs- und Entsorgungstechnik, Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitstechnik, Umweltmanagement sowie Abfallwirtschaft und Altlasten
13.WirtschaftsverwaltungsdienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsjurist)

c) Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des höheren Dienstes

Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1.Dienst als akademischer RatMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss in dem Fachgebiet, in dem die Dienstaufgaben auszuüben sind oder eine entsprechende Lehramtsbefähigung; hauptberufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren entsprechend der Vorbildung
2.ArchivdienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Archivwissenschaften und Archivwesen sowie anderer geeigneter Fachrichtungen mit zusätzlicher archivfachlicher Ausbildung von mindestens zwei Jahren
3.Ärztlicher DienstApprobation als Arzt
4.BibliotheksdienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bibliothekswissenschaften und Bibliothekswesen
5.Dienst als BiologeMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Biologie
6.Dienst als ChemikerMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen
7.Dienst in der Denkmalpflege und im DenkmalschutzMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium
8.Eich- und messtechnischer DienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Messtechnik, Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer verwandten ingenieurtechnischen Fachrichtung
9.Forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und gartenbaulicher DienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Forstwissenschaften, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Gartenbau, Landbau, Landnutzung und Landespflege
10.Geologischer DienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft
11.Geowissenschaftlich-technischer DienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft
12.Dienst als InformatikerMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Kybernetik und Mathematik
13.Dienst in der LebensmittelüberwachungMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Lebensmittelchemie; einjährige praktische Ausbildung zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (Staatsprüfung); diese Zeit gilt als hauptberufliche Tätigkeit
14.Pharmazeutischer DienstApprobation als Apotheker
15.Dienst als PhysikerMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Physik
16.Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des LandesrechnungshofesMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsjurist), Naturwissenschaften sowie weitere Fachrichtungen nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium
17.Psychologischer DienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Psychologie
18.RaumordnungsdienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschafts- und Freiraumplanung, Raum- und Umweltplanung, Landschaftsarchitektur, Architektur, Wasserwirtschaft, Hydrologie und Geographie
19.Sozialer DienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialwissenschaften
20.Soziologischer DienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Soziologie
21.Strafrechtlicher Ermittlungsdienst in WirtschaftsstrafsachenMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften
22.Technischer Dienst in der BergverwaltungMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft
23.Technischer Dienst in der UmweltverwaltungMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Umwelttechnik, Technischer Umweltschutz, Umweltschutztechnik, Umweltschutz, Energie- und Umwelttechnik, Bio- und Umweltverfahrenstechnik, Verfahrenstechnik, Verfahrensingenieurwesen, Chemietechnik/Umwelttechnik, Umwelt-Engineering, Umweltmanagement, Entsorgungsingenieurwesen sowie Abfallwirtschaft und Altlasten
24.Tierärztlicher DienstApprobation als Tierarzt
25.WirtschaftsverwaltungsdienstMastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften, der Fachrichtungen Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspädagogik und Verwaltungswissenschaften

2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Zugleich tritt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern über die Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit nach den §§ 37 und 38 der Laufbahnverordnung (VV LbesFR) vom 17. Juli 2006 (ABl. S. 540) außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. Oktober 2012 ABl./12, [Nr. 46], S. 1607
am 01.10.2019 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MIK vom 30. September 2019 ABl./19, [Nr. 41], S. 1101

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