Aufhebung der Rundverfügung des Ministeriums der Justiz über den Bezug des Justizministerialblattes
Aktuelle Fassung
- Die Rundverfügung des Ministeriums der Justiz über den Bezug des Justizministerialblattes vom 26. März 1991 (JMBl. S. 2) wird aufgehoben.
- Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Potsdam, den 9. Oktober 2024
Die Ministerin der Justiz
Susanne Hoffmann
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 9. Oktober 2024 | JMBl/24, [Nr. 11], S. 181 | |
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