Historische Fassung
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Maßgebende Beträge nach § 39 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 BBhV
Historische Fassung
Mit dem am 14. Juli 2009 im Gesetz - und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffentlichten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften 2009 (GVBl. I S. 198) ist u. a. das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 rückwirkend zum 1. März 2009 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind auch die entsprechend aktualisierten Besoldungstabellen und Übersichten im Gesetz- und Verordnungsblatt I Seite 200 ff veröffentlicht worden. Dadurch ergeben sich für das Land Brandenburg neue maßgebende Beträge nach § 39 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 BBhV.
Ab 1. März 2009 beläuft sich der maßgebende Betrag auf 2.846,63 EUR und ab 1. März 2010 auf 2.880,78 EUR.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 21. Juli 2009 | ||
| Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 | ABl./16, [Nr. 22], S. 827 | |
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