Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik)

Historische Fassung

I.

Der Ausschuss für Justizstatistik hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik)“ beschlossen. Aus diesem Grund wird den Amtsgerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik) - Stand: 1. Januar 2021“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.

II.

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 10. Dezember 2019 (JMBl. 2020 S. 2) außer Kraft.

Potsdam, den 18. November 2020

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. November 2020 JMBl/20, [Nr. 12], S. 146
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2023 durch Allgemeine Verfügung vom 6. Dezember 2022 JMBl/22, [Nr. 12], S. 127

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