Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2019.01; Aufhebung Allgemeiner Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (AW-StAG 2019.01)

Historische Fassung

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2019.01

an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Aufhebung Allgemeiner Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Vom 20. August 2021

Gz.: 21-810-31

1Im Ergebnis einer jeweils regelungskritischen Bedarfsprüfung und insbesondere zur Entlastung der Staatsangehörigkeitsbehörden von verzichtbaren Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen sind die folgenden Allgemeinen Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (AW-StAG) aufgehoben worden:

- Am 14. November 2019

1 AW-StAG 2015.01
(Einbürgerung nach Aufgabe oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit)

2 AW-StAG 2015.02
(Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen nach § 25 Absatz 2 StAG bei Wiedererwerb einer aufgegebenen oder verlorengegangenen ausländischen Staatsangehörigkeit)

3 AW-StAG 2019.01 in der ursprünglichen Fassung vom 3. Juli 2019
(Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse)

- Am 4. Februar 2020

4 AW-StAG 2019.02
(Einbürgerungen mit Folgenbeseitigungscharakter)

- Am 20. August 2021

5 AW-StAG 2014.12
(Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)

6 AW-StAG 2014.22
(Gebührenerhebung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)

7 AW-StAG 2014.24
(Mutwillige Antragstellungen bei Staatsangehörigkeitsbehörden)

2Sie sind jeweils vom Zeitpunkt ihrer Aufhebung an nicht mehr anzuwenden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. November 2019
Nummer 4 angefügt durch Änderungsvorschrift vom 4. Februar 2020
Inhalt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. August 2021
Inhalt geändert durch Allgemeine Weisung vom 1. August 2024
Inhalt geändert durch Allgemeine Weisung vom 30. Mai 2025
Inhalt geändert durch Allgemeine Weisung vom 19. November 2025

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