Ursprüngliche Fassung
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.26
Anfragen an das Bundesministerium des Innern, an das Auswärtige Amt, an deutsche Auslandsvertretungen sowie an ausländische Stellen (AW-StAG 2014.26)
Ursprüngliche Fassung
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.26
an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Für die Zwecke meiner aufsichtsbehördlichen Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (§ 2 StAngZustG) weise ich zur Gewährleistung meiner notwendigen Unterrichtung und Steuerungsmöglichkeiten mit Wirkung vom 1. Januar 2014 Folgendes allgemein an:
Anfragen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten an das Bundesministerium des Innern, an das Auswärtige Amt, an deutsche Auslandsvertretungen sowie an ausländische Stellen sind über die Aufsichtsbehörde (§ 2 StAngZustG) zu leiten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2013 | ||
| Inhalt neu gefasst durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024 | ||
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