Ursprüngliche Fassung
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.08
Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (AW-StAG 2014.08)
Ursprüngliche Fassung
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.08
an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Für die Zwecke meiner aufsichtsbehördlichen Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (§ 2 StAngZustG) weise ich zur Gewährleistung meiner notwendigen Unterrichtung mit Wirkung vom 1. Januar 2014 Folgendes allgemein an:
Urteile und Prozesskostenhilfe-Beschlüsse der Verwaltungsgerichte zu Entscheidungen oder Verfahren der Landkreise und kreisfreien Städte in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (§ 1 StAngZustG) sowie daran anschließende berufungs- und revisionsgerichtliche Entscheidungen sind mir bei Eingang ihrer Ausfertigung unverzüglich mitzuteilen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2013 | ||
| Inhalt neu gefasst durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024 | ||
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