Aufenthaltsrecht; Aufhebung von Erlassen und Allgemeinen Weisungen aus den Jahren 1993 bis 2023 (Allgemeine Weisung im Ausländerrecht Nr. 2026.03 - AW-AuslR 2026.03)
Aktuelle Fassung
Aufhebung von Erlassen und Allgemeinen Weisungen aus den Jahren 1993 bis 2023
Im Wege des Erlassmanagements wurde die Aktualität aufenthaltsrechtlicher Erlasse und Allgemeiner Weisungen geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung werden die folgenden Erlasse und Allgemeinen Weisungen mit sofortiger Wirkung aufgehoben und sind nicht mehr anzuwenden:
Lfd. Nr. | Erlass-Nr./ Nr. der AW | Datum | Bezeichnung |
1 | 5/1993 | 18.08.1993 | Rechtmäßigkeit des Inlandaufenthalts von Ausländern nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von Ausweispapieren |
2 | 07/1993 | 11.11.1993 | Gebühren für Aufenthaltserlaubnisse von ausländischen Austauschschülern |
3 | 04/2012 | 15.08.2012 | Aktuelle Situation in Syrien; Zumutbarkeit der Erlangung von Nationalpässen |
4 | 02/2013 | 04.03.2013 | Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Absehen von der Erfüllung der Passpflicht nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG |
5 | 03/2020 | 09.04.2020 | Allgemeine Weisung zu den Hinweisen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht sui generis (AW-AuslR 2020.03) |
6 | 01/2023 | 28.02.2023 | Anpassung der Allgemeinen Weisung Nr. 9 vom 11. Dezember 2020 - Ausführungsbestimmungen zu § 3 Nr. 6 und zu § 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Ausländerrecht, Ziffer 8.2; hier: Änderung der Datenübermittlung zur Strukturierung und Systematisierung des Abschiebungsvollzugs im Land Brandenburg |
Die in Kraft bleibenden Regelungen können - mit Ausnahme von Verschlusssachen - weiterhin auf https://bravors.brandenburg.de abgerufen werden.
Diese Weisung tritt mit Ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 19. August 2026 | /26 | |
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