Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Neufassung des Verzeichnisses der außerdeutschen Länder

Historische Fassung

Das Verzeichnis der außerdeutschen Länder, das als Anlage zur Generalaktenverfügung mit Allgemeiner Verfügung vom 16. März 1991 (JMBl. S. 6) für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz in Kraft gesetzt wurde, ist neu gefasst worden.

Die Neufassung tritt mit Wirkung vom 1. März 2016 für den Bereich der Justizverwaltung des Landes Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 19. Februar 2013 (JMBl. S. 35) außer Kraft.

Das Verzeichnis wird den Gerichten und Justizbehörden als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Potsdam, den 17. Februar 2016

Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz

Dr. Helmuth Markov

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. Februar 2016 JMBl/16, [Nr. 3], S. 23
Außer Kraft getreten am 1. Juni 2017 durch Allgemeine Verfügung vom 8. Juni 2017 JMBl/17, [Nr. 7], S. 54

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