Runderlass des Ministeriums des Innern in kommunalen Angelegenheiten Nr. 5/2004
Gewährung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich Tätige
Aktuelle Fassung
Mit meinem Runderlass Nr. 2/2004 hatte ich die derzeit bestehende Rechtslage beschrieben und Hinweise zur Ermittlung der pauschalen Aufwandsentschädigung gegeben. Nachdem inzwischen die Notwendigkeit dieser Hinweise in Frage gestellt wurde, hebe ich hiermit den Runderlass Nr. 2/2004 auf. Ich sehe damit zugleich alle hier vorliegenden Anfragen zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich Tätige als erledigt an.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Aufhebung dieses Runderlasses nichts an der darin beschriebenen Rechtslage ändert und insoweit auch die Abgeltung eines Zeitaufwandes nicht ermöglicht. Jedwede Abgeltung eines Zeitaufwandes im Rahmen der Aufwandsentschädigung kann zur Bewertung der Aufwandsentschädigung als Einkommen mit allen sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen führen.
Die Landräte werden gebeten diesen Runderlass den kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern ihres Zuständigkeitsbereichs in geeigneter Weise bekanntzugeben.
Im Auftrag
Hoffmann
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 28. Juli 2004 | ||
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