Landesregierung Brandenburg

Verwaltungsvorschrift über die Aufhebung von Rundschreiben und eines Runderlasses Aufhebungsrunderlass 1/2026 (Aufhebungsrunderlass 1/2026)

Aktuelle Fassung

I.

Nachfolgende Rundschreiben werden vollständig und ersatzlos aufgehoben.

Datum

Betreff

12.11.2009

Rundschreiben zur Frist für die Aufstellung des Gesamtabschlusses nach § 83 BbgKVerf in Verbindung mit § 141 Abs. 19 BbgKVerf

17.12.2015

Festsetzung der Steuerhebesätze in gemeindlichen Hebesatzsatzungen

17.07.2019

Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
Finanzstatische Zuordnung in Umsetzung des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB IX)

03.06.2020

Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
Finanzstatische Zuordnung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

11.12.2020

Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
Finanzstatische Zuordnung der Versorgung mit technischer Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur sowie Änderungen in der Produktgruppe 315 und in den Kontengruppen 683 und 783

04.11.2022

Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens Finanzstatistische Zuordnung des Cash-Poolings und Änderungen in den Kontengruppen 16, 17, 33, 37, 69 und 79

II.

Mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen wird folgender Runderlass vollständig und ersatzlos aufgehoben.

Datum

Betreff

Nr.

12.02.2003

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen
Hinweise zur Erhebung der Gewerbesteuer

4/2003

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 23. April 2026

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen