Verwaltungsvorschrift über die Aufhebung von Rundschreiben und eines Runderlasses Aufhebungsrunderlass 1/2026 (Aufhebungsrunderlass 1/2026)
Aktuelle Fassung
I.
Nachfolgende Rundschreiben werden vollständig und ersatzlos aufgehoben.
Datum | Betreff |
12.11.2009 | Rundschreiben zur Frist für die Aufstellung des Gesamtabschlusses nach § 83 BbgKVerf in Verbindung mit § 141 Abs. 19 BbgKVerf |
17.12.2015 | Festsetzung der Steuerhebesätze in gemeindlichen Hebesatzsatzungen |
17.07.2019 | Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens |
03.06.2020 | Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens |
11.12.2020 | Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens |
04.11.2022 | Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten zur Anwendung des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens |
II.
Mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen wird folgender Runderlass vollständig und ersatzlos aufgehoben.
Datum | Betreff | Nr. |
12.02.2003 | Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Finanzen | 4/2003 |
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 23. April 2026 | ||
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