Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik)
Historische Fassung
I.
Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) - Stand: 1. Januar 2013“ herausgegeben. Den Gerichten wird jeweils ein elektronisches Exemplar der Anordnung zur Verfügung gestellt.
II.
Die Anordnung tritt in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2013) mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit Allgemeiner Verfügung des Ministers der Justiz vom 21. Dezember 2011 (JMBl. 2012 S. 3) in Kraft gesetzte Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) außer Kraft.
Potsdam, den 20. November 2012
Der Minister der Justiz
Dr. Volkmar Schöneburg
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 20. November 2012 | JMBl/12, [Nr. 12], S. 116 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Januar 2014 durch Allgemeine Verfügung vom 25. Oktober 2013 | JMBl/13, [Nr. 11], S. 106 | |
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