Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik)
Aktuelle Fassung
I.
Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat in seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Arbeitsgerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) - Stand: 1. Januar 2025“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.
II.
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 29. November 2019 (JMBl. S. 152) außer Kraft.
Potsdam, den 30. Oktober 2024
Die Ministerin der Justiz
Susanne Hoffmann
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 30. Oktober 2024 | JMBl/24, [Nr. 11], S. 189 | |
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