Landesregierung Brandenburg

Außerkrafttreten eines Runderlasses

Aktuelle Fassung

Außerkrafttreten eines Runderlasses

Bekanntmachung

des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Vom 3. September 2010

Der Runderlass über die Umnutzung von Wochenendhäusern zu Gebäuden für dauerhafte Wohnnutzung vom 24. Mai 1995 (ABl. S. 638) wird mit Wirkung vom 5. Juli 2010 außer Kraft gesetzt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 3. September 2010 ABl./10, [Nr. 37], S. 1572

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