Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Schmelzkammergranulat im Straßenbau (TL SKG-StB 93) - Technische Lieferbedingungen für Steinkohlenflugasche im Straßenbau (TL SFA-StB 93)
Aktuelle Fassung
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 09/2000 vom 13. März 2000 hat das damalige Bundes-ministerium für Verkehr die „Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau, Ausgabe 2000 (TL Min-StB 2000)“ bekannt gegeben. Die Einführung der TL Min-StB 2000 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen erfolgte mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Num-mer 37/2000 - Straßenbau vom 6. Dezember 2000 (ABl. 2001 S. 122).
Die TL Min-StB ersetzten unter anderem die folgenden Regelwerke:
- Technische Lieferbedingungen für Schmelzkammergranulat im Straßenbau, Ausgabe 1993 (TL SKG-StB 93) und
- Technische Lieferbedingungen für Steinkohlenflugasche im Straßenbau, Ausgabe 1993 (TL SFA-StB 93).
Damit sind die folgenden Runderlasse
- „Technische Lieferbedingungen für Schmelzkammergranulat im Straßenbau (TL SKG-StB 93)“ des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 15/1997 - Straßenbau - vom 2. Juni 1997 (ABl.S. 649) und
- „Technische Lieferbedingungen für Steinkohlenflugasche im Straßenbau (TL SFA-StB 93)“ des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 16/1997 - Straßenbau - vom 2. Juni 1997 (ABl.S. 649)
mit Wirkung vom 6. Dezember 2000 außer Kraft getreten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 30. Oktober 2020 | ABl./20, [Nr. 47], S. 1140 | |
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