Außerkrafttreten der Richtlinien zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und in Verfahren nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes
Aktuelle Fassung
Die „Richtlinien zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und in Verfahren nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes“ vom 13. November 2000 (ABl. S. 1134) sind durch die „Verwaltungsvorschrift zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und in Verfahren nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes“ vom 14. November 2025 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) am 24. November 2025 außer Kraft getreten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 9. Januar 2026 | ABl./26, [Nr. 3], S. 138 | |
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