Landesregierung Brandenburg

Aufhebung der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen für eine kommunale Gesundheitsberichterstattung

Aktuelle Fassung

I.

Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen für eine kommunale Gesundheitsberichterstattung vom 19. März 1999 (ABl. S. 451), die durch die Bekanntmachung vom 7. Juli 2003 (ABl. S. 779) geändert worden ist, wird aufgehoben.

II.

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 31. März 2023 ABl./23, [Nr. 15], S. 343

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