Landesregierung Brandenburg

Außerkrafttreten eines Runderlasses

Aktuelle Fassung

Außerkrafttreten eines Runderlasses

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Vom 12. Januar 2012

Der Runderlass A 3/00 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über die Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, die bei der Beräumung von Havarien anfallen, vom 30. Juni 2000 (ABl. S. 658) tritt am 1. Februar 2012 außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 12. Januar 2012 ABl./12, [Nr. 4], S. 119

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