Aufhebung des Gemeinsamen Erlasses des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen über die Barbeträge nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Bundessozialhilfegesetz und nach § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII
Aktuelle Fassung
Der Gemeinsame Erlass des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen über die Barbeträge nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Bundessozialhilfegesetz und nach § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII vom 30. Dezember 1992 (ABl. 1993 S. 167) wird aufgehoben.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 26. September 2004 | ABl./04, [Nr. 43], S. 832 | |
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