Landesregierung Brandenburg

Aufhebung des Gemeinsamen Erlasses des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen über die Barbeträge nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Bundessozialhilfegesetz und nach § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII

Aktuelle Fassung

Der Gemeinsame Erlass des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen über die Barbeträge nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Bundessozialhilfegesetz und nach § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII vom 30. Dezember 1992 (ABl. 1993 S. 167) wird aufgehoben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. September 2004 ABl./04, [Nr. 43], S. 832

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