Landesregierung Brandenburg

Änderung des Namens des Amtes Zehdenick

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 450) seine Zustimmung zur folgenden Ände-rung des Namens des Amtes Zehdenick (ABl. 1992 S. 1890) erteilt:

Das Amt Zehdenick
(Landkreis Oberhavel)

wird mit Wirkung vom 27. März 1995 in das Amt

Zehdenick und Gemeinden

umbenannt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. März 1995 ABl./95, [Nr. 26], S. 342

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