Landesregierung Brandenburg

Änderung der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 13. Juli 1992

Aktuelle Fassung

In der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 13. Juli 1992, erschienen im Amtsblatt Nr. 54 vom 31. Juli 1992 für das Land Brandenburg, muß es richtig heißen:

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Groß Schönebeck (Schorfheide) mit Sitz in der Gemeinde Groß Schönebeck, bestehend aus den Gemeinden

Groß Schönebeck
Zerpenschleuse
Sophienstädt
Ruhlsdorf
Marienwerder

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bernau.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 31.7.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung ABl./92, [Nr. 91], S. 2067

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