Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) - Praxisgebühr

Historische Fassung

Es ist die Frage gestellt worden, ob die seit dem 01.01.2004 erhobene Praxisgebühr von 10 € im Kalendervierteljahr für ärztliche, zahnärztliche oder therapeutische Versorgung steuerlich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG oder als Krankenkassenbeitrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 a EStG zu berücksichtigen ist.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder handelt es sich bei der Praxisgebühr um zusätzliche Krankheitskosten und damit um außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. April 2005
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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