Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung über die Zuweisung der ehrenamtlichen Richter des Finanzgerichts des Landes Brandenburg an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Zuweisungsverordnung ehrenamtliche Richter FG - ZuwEhRiFGV)

Historische Fassung

Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte bei Änderungen der Gerichtseinteilung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-4, veröffentlichten bereinigten Fassung verordnet die Ministerin der Justiz:

§ 1

Die bisherigen ehrenamtlichen Richter des Finanzgerichts des Landes Brandenburg werden dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg zugewiesen, um die sofortige volle Arbeitsfähigkeit und die Besetzung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg mit ehrenamtlichen Richtern aus seinem gesamten Gerichtsbezirk zu gewährleisten. Die Zuweisung gilt bis zur ersten Wahl der ehrenamtlichen Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, längstens jedoch bis zum 31. März 2007.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

Potsdam, den 30. März 2006

Die Ministerin der Justiz

Beate Blechinger

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 30. März 2006 GVBl.II/06, [Nr. 7], S. 78
Außer Kraft getreten am 24. April 2026 durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23. April 2026 GVBl.I/26, [Nr. 13], S. 6

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