Landesregierung Brandenburg

Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246) verordnet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft:

§ 1
Gebührentarif

Für die in den Anlagen 1 und 2 genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben.

§ 2
Mehrfache Amtshandlungen

Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von höchstens einem Jahr auf Antrag pauschal festgesetzt werden.

§ 3
Gebührenbemessung

(1) Soweit Gebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zugrunde zu legen:

  1. für Beamtinnen oder Beamte des höheren Dienstes
    und vergleichbare Beschäftigte 89,00 EUR
  2. für Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Dienstes
    und vergleichbare Beschäftigte 75,00 EUR
  3. für Beamtinnen oder Beamte des mittleren Dienstes
    und vergleichbare Beschäftigte 60,00 EUR.

Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortsbesichtigungen, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen.

(2) Soweit die Leistungen nach dieser Gebührenordnung umsatzsteuerpflichtig sind, wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.

§ 4
Gebühren in besonderen Fällen

Für Amtshandlungen der Flurbereinigungsbehörde bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke und bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung findet die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd vom 17. Juli 2007 (GVBl. II S. 314), die zuletzt durch Verordnung vom 15. Mai 2012 (GVBl. II Nr. 38) geändert worden ist, außer Kraft.

Potsdam, den 11. Juli 2014

Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft

Jörg Vogelsänger

Anlage 1
(zu § 1)

Allgemeine Gebühren

Inhaltsübersicht (Überschriften in Kurzform)

1

Allgemeine Gebühren

1.1

Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugnisse

1.2

Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken, CD-ROMs und elektronischen Dateien - soweit nicht § 9 Nummer 2 GebGBbg Anwendung findet

1.3

Vervielfältigung von Karten

1.4

Nutzung von Diensträumen

1.5

Akteneinsicht

1.6

Sonstiges

Gebührentarif

Tarifstelle

Gegenstand

Gebühr (EUR)

1

Allgemeine Gebühren

1.1

Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugnisse

1.1.1

Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen

2,5 bis 25

1.1.2

Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen usw., je Seite

1 bis 2,5

1.1.3

sonstige Bescheinigungen, Urkunden

1 bis 51

1.1.4

Zeugnisse (z. B. Ursprungszeugnisse)

1 bis 25

1.2

Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken, CD-ROMs und elektronischen Dateien - soweit nicht § 9 Nummer 2 GebGBbg Anwendung findet

1.2.1

für die ersten 50 Seiten DIN-A4, schwarz-weiß, je Seite

0,5

1.2.2

jede weitere Seite

0,15

1.2.3

für Seiten im Format DIN-A3, je Seite

1

1.2.4

Farbkopien, je Seite

1 bis 5

1.2.5

Erstellung von Fotodokumentationen oder Lichtbildmappen

nach Aufwand,
mindestens aber 10

1.2.6

Überlassung von elektronischen Daten

je Datei 2,5,
je Vorgang
höchstens 41

1.3

Vervielfältigung von Karten

1.3.1

als Schwarz-Weiß-Kopie

DIN-A4

DIN-A3

DIN-A2

DIN-A1

DIN-A0

0,5

1

2

4

8

1.3.2

als Farbkopie oder Computerausdruck

bis DIN-A3

größer als DIN-A3

5

8

1.3.3

Überlassung als elektronische Datei

je Datei 2,5,
je Vorgang
höchstens 41

1.4

Nutzung von Diensträumen, je angefangene Stunde

Anfallende Reinigungskosten sind gesondert in Rechnung zu stellen. Für die Nutzung von technischen Geräten sind je nach Ausstattung und Grad der Beanspruchung weitere Zuschläge zu erheben.

15,5

1.5

Akteneinsicht (nach § 29 VwVfG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VwVfGBbg, Übermittlung von Informationen)

1.5.1

Übersendung einer in Papierform geführten Akte im Original auf Antrag

12

1.5.2

Übersendung einer elektronisch geführten Akte in Papierform auf Antrag

12, zuzüglich der Gebühr nach Tarifstelle 1.2

1.5.3

Übersendung einer elektronisch geführten Akte als Datei auf Antrag

entsprechend Tarifstelle 1.2.6

1.6

Sonstiges

1.6.1

Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen für Dritte

Gebühr richtet sich hinsichtlich der Fahrkosten je Kilometer nach den Sätzen gemäß Anlage 5 zu Nummer 10.3 der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie

1.6.2

Rechtsbehelfe

1.6.2.1

bei Drittwidersprüchen

26 bis 1 023

1.6.2.2

bei Widersprüchen gegen Kostenentscheidungen

Gebühr richtet sich nach § 18 Absatz 3 GebGBbg

1.6.2.3

bei Widerspruch durch den Adressaten der Sachentscheidung

Gebühr richtet sich nach § 18 Absatz 1 GebGBbg

1.6.3

Entscheidung über die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen, soweit nicht mit der Hauptentscheidung verbunden

26 bis 2 556

1.6.4

sonstige Amtshandlungen

1.6.4.1

Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen Interesse dienen

0 bis 1 000

Anlage 2
(zu § 1)

Gebühren für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd

Inhaltsübersicht (Überschrift in Kurzform)

1Ökologischer Landbau
1.1Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1; L 270 vom 29.10.2018, S. 37; L 305 vom 26.11.2019, S. 59; L 37 vom 10.2.2020, S. 26; L 324 vom 6.10.2020, S. 65; L 439 vom 29.12.2020, S. 32; L 7 vom 11.1.2021, S. 53; L 204 vom 10.6.2021, S. 47; L 318 vom 9.9.2021, S. 5), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/405 vom 13. Dezember 2024 (ABl. L, 405/2024, 26.2.2025) geändert worden ist.
1.2Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2021/2306 der Kommission vom 21. Oktober 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften über die amtlichen Kontrollen von zur Einfuhr in die Union bestimmten Sendungen von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und Umstellungserzeugnissen sowie über die Kontrollbescheinigung (ABl. L 461 vom 27.12.2021, S. 13; L 68 vom 3.3.2022, S. 21; L 140 vom 19.5.2022, S. 61), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2975 vom 25. September 2024 (ABl. L, 2975/2024, 29.11.2024) geändert worden ist.
1.3Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
2Tierzucht und -haltung
2.1Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Zustimmung zu Änderungen
2.2Genehmigung von Zuchtprogrammen und Zustimmung zu wesentlichen Änderungen
2.3Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Besamungsstation
2.4Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit
2.5Anerkennung von Ausbildungsstätten an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden
2.6Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung oder Embryotransfer
2.7Feststellung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen für reglementierte Berufe nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
2.8Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
3Pflanzenschutz
3.1Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
3.2Phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern
3.3Warndienst
3.4Sachkunde im Pflanzenschutz
3.5Pflanzenschutztechnik
3.6Erteilung von Genehmigungen zur Ausbringung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
3.7Kontrollen des Handels mit und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
3.8Anzeige von Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken
3.9Inspektion einer Prüfeinrichtung Pflanzenschutz im Anerkennungsverfahren Gute Experimentelle Praxis (GEP)
4Saatenanerkennung, phytopathologische Diagnostik
4.1nach der Saatgutverordnung (SaatgutV)
4.2nach der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV)
4.3phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzenerzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser
5Waldrechtliche Angelegenheiten
5.1Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten
5.2Verwaltungsentscheidungen nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
5.3Entscheidung über die Genehmigung einer Satzungsänderung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 33 Absatz 2 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG
5.4Entscheidung über die Genehmigung eines Antrages des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zur Auflösung nach § 41 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG
5.5Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
5.6Durchführung einer Waldbewertung von Amts wegen
6Jagdrechtliche Angelegenheiten
6.1jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)
6.2jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
6.3sonstige jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen
6.4aufgehoben
6.5aufgehoben
7Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
7.1Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte
7.2Erteilung schriftlicher Auskünfte
7.3Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten
7.4Gewährung von Akteneinsicht
7.5Auslagen
8Weinrechtliche Angelegenheiten
8.1Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer
8.2aufgehoben
9Öffentliche Bestellung von Probenehmern
9.1Antragsgebühr
9.2Bestellungsgebühr
9.3Wiederbestellung früherer Sachverständiger
9.4Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet
9.5Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer
9.6Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer
10Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
10.1Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung)
10.2Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
10.3Fortbildungsprüfungen
10.4Wiederholung von Prüfungen
10.5Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 4 BBiG und von Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53 und 54 BBiG
10.6Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG)
10.7Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach den §§ 50b und 50c BBiG
10.8Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz nach § 50d BBiG
10.9Fertigung von Zeugniszweitschriften mit Abschlüssen vor dem Jahr 2015
10.10Registrierung von Berufsausbildungsverträgen, die nach dem 1.1.2027 in Papierform eingereicht werden
11Zulassung oder Anerkennung als private Kontrollstelle nach § 134 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Zulassung als private Kontrollstelle nach § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes (LSpG)
11.1Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach dem Markengesetz mit Sitz in Brandenburg
11.2Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen über Bescheinigung besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz mit Sitz in Brandenburg
11.3Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Markengesetz sowie Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz
11.4Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABI. L 343 vom 14.12.2012, S. 19)
12Amtshandlungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)
12.1Anerkennung einer Erzeugerorganisation oder ihrer Vereinigung sowie von Branchenverbänden nach AgrarMSG
12.2Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB an eine Erzeugerorganisation oder ihre Vereinigung nach AgrarMSG
13Fischerei
13.1Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
13.2Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
13.3Amtshandlungen nach der Verordnung über die Anglerprüfung
14Amtshandlungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)
14.1Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Absatz 3 Nummer 2 EStG
14.2Anerkennung von Betriebsgutachten im Sinne von § 68 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
15Amtshandlungen nach dem Düngegesetz (DüngG)
15.1Erteilung einer Anordnung nach § 13 DüngG
15.2Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern nach § 13a DüngG
15.3Zulassung anderer Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach § 4 Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV)
15.4Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung anderer Verfahren für die Aufbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV
15.5Genehmigung einer Ausnahme von den Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV
15.6Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Absatz 5 DüV
15.7Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt,auf Ackerland mit mehrjährigem Futterbau, Grünland oder Dauergrünland nach § 6 Absatz 6 DüV
15.8Erteilung einer Genehmigung zur Verschiebung des Verbotszeitraums nach § 6 Absatz 10 DüV
15.9Genehmigung einer Ausnahme von den Verbotszeiträumen bei der Aufbringung von Düngemitteln mit einem festgestellten Gehalt an Trockenmasse von weniger als 2 Prozent nach § 6 Absatz 10 DüV
15.10Bearbeitung von Anzeigen zum Inverkehrbringen zu Forschungs- und Versuchszwecken nach § 4 Absatz 4 und 5 DüMV
15.11weggefallen
16Amtshandlungen nach den Verordnungen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO)
16.1Amtshandlungen Obst/Gemüse gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/891
16.2Qualitätskontrolle Sektor Obst und Gemüse gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011
16.3Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
16.4gemeinsame Marktorganisation Sektor Käse
16.5gemeinsame Marktorganisation Sektor Butter
16.6gemeinsame Marktorganisation Sektor Fleisch - Nachkontrolle
16.7Kontrollen nach dem Fleischgesetz (FlG) für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung
16.8Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens gemäß § 4 des Milch- und Margarinegesetzes (MilchMargG)
16.9Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Geflügelfleisch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
16.10Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)
17Amtshandlungen nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)
18Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften

Gebührentarif

TarifstelleGegenstandGebühr (EUR)
1Ökologischer Landbau
1.1Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
1.1.1Feststellung von Verstößen und daraus folgende Anordnungen nach Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 4264 bis 2 000
1.1.2Genehmigung des Einsatzes von Umstellungs- und nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial (ausgenommen Sämlinge) in ökologischen/biologischen Produktionseinheiten gemäß Anhang II Teil I Pkt. 1.8.5.164 bis 500
1.1.3Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischen/biologischen Tieren (Rinder, Pferde, Geweihträger, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, Bienen, Geflügel) in einer ökologischen/biologischen Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil II Pkt. 1.3.4.1 bis 1.3.4.464 bis 500
1.1.4Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischen/biologischen Zuchttieren (nichtökologisch/biologisch erzeugte Aquakulturzuchttiere, Zuchttiere, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN stehen, wild gefangene Zuchttierarten) in einer ökologischen/biologischen Aquakultur-Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil II Pkt. 3.1.2.1 Buchstabe d64 bis 500
1.1.5Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischer/biologischer Muschelsaat aus Wildbeständen in einer ökologischen/biologischen Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil III Pkt. 3.2.1 Buchstabe d64 bis 500
1.1.6Genehmigung von Eingriffen bei Tieren nach Anhang II Teil IV Pkt. 1.7.864 bis 500
1.1.7Genehmigung der Anbindehaltung in Betrieben (mit höchstens 50 Tieren) nach Anhang II Teil II Pkt. 1.7.564 bis 500
1.1.8Verlängerung des Umstellungszeitraums von Flächen nach Anhang II Teil I Pkt. 1.7.2 und 1.7.364 bis 500
1.1.9Verkürzung des Umstellungszeitraums von Flächen gemäß der Erwägungsgründe Nr. 21 in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 364 bis 500
1.1.10Genehmigung zur Behandlung der ökologischen/biologischen Flächen mit einem unzulässigen Erzeugnis oder Stoff zu wissenschaftlichen Zwecken nach Anhang II Teil I Pkt. 1.7.3 Buchstabe b64 bis 500
1.1.11Genehmigung zur Verwendung von Saat- oder Pflanzgut nach Anhang II Teil 1 Pkt. 1.8.5.164 bis 500
1.1.12Prüfaufträge und Genehmigungen gemäß der Richtlinien und Leitlinien für zusätzliche behördliche Kontrollen von Produkten von der Kommission/Kommissionsdienststelle genannten Länder in der jeweils geltenden Fassung64 bis 500
1.2Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2021/2306 der Kommission vom 21. Oktober 2021 zur
Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften über die amtlichen Kontrollen von zur Einfuhr in die Union bestimmten Sendungen von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und Umstellungserzeugnissen sowie über die Kontrollbescheinigung
1.2.1Dokumentenkontrolle bei Einfuhren aus Drittländern gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a der Delegierten Verordnung (EU) 2021/230638 bis 152
1.2.2Nämlichkeitskontrolle bei Einfuhren aus Drittländern gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2021/230638 bis 152
1.2.3Warenuntersuchung bei Einfuhren aus Drittländern gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306Umlage der tatsächlichen Kosten, die für die Warenuntersuchung in Rechnung gestellt werden
2Tierzucht und -haltung

Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2016/1012 des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial in Verbindung mit dem Tierzuchtgesetz (TierZG)
2.1Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Zustimmung zu Änderungen
2.1.1Anerkennung eines Zuchtverbandes nach § 4 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012100 bis 1 600
2.1.2Anerkennung eines Zuchtunternehmens nach § 4 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012100 bis 2 600
2.1.3Entfristung oder Verlängerung einer befristeten Anerkennung eines Zuchtverbandes oder eines Zuchtunternehmens nach § 7 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012100 bis 1 400
2.1.4Zustimmung zur Änderung der Angaben und Anforderungen nach § 4 Absatz 4 TierZG in Verbindung mit Anhang I Teil I der Verordnung (EU) 2016/1012100 bis 1 100
2.2Genehmigung von Zuchtprogrammen und Zustimmung zu wesentlichen Änderungen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 und 9 der Verordnung (EU) 2016/1012
2.2.1Genehmigung von Zuchtprogrammen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/1012100 bis 1 600
2.2.2Zustimmung zu wesentlichen Änderungen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/1012100 bis 1 100
2.2.3Entfristung der Genehmigung eines Zuchtprogrammes nach § 7 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/1012100 bis 1 400
2.3Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Besamungsstation
2.3.1Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Besamungsstation nach § 18 TierZG
2.3.1.1für Rinder, Schweine und Pferde500 bis 1 600
2.3.1.2für Schafe und Ziegen100 bis 300
2.3.2Erteilung der Erlaubnis zur Gewinnung von Samen außerhalb einer Besamungsstation nach § 14 Absatz 3 Satz 3 TierZG
2.3.2.1für Rinder, Schweine und Pferde150 bis 450
2.3.2.2für Schafe und Ziegen50
2.4Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit
2.4.1Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit nach § 18 TierZG150 bis 550
2.5Anerkennung von Ausbildungsstätten an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden
2.5.1Anerkennung einer Ausbildungsstätte nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 TierZG100 bis 300
2.5.2Erlaubniserteilung zur Durchführung von Lehrgängen nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 TierZG50 bis 100
2.6Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung nach § 15 Absatz 2 und für Embryotransfer nach § 17 Absatz 1 TierZG
2.6.1für Besamungsbeauftragte10
2.6.2für Eigenbestandsbesamer oder Embryonentransferberechtigung5
2.7Feststellung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen für reglementierte Berufe nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)50
2.8Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
2.8.1Erteilung einer Erlaubnis als Buchmacher nach § 2 Absatz 1 RennwLottG100 bis 600, für ein Jahr
mindestens 100
2.8.2Erteilung einer Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen30 bis 300, für ein Jahr
mindestens 30
2.8.3Ausfertigung einer Zulassungsurkunde innerhalb des Zeitraums, auf den sich die Erlaubnis erstreckt30
2.8.4Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators, je Renntag20
2.8.5Erteilung der Erlaubnis zur Annahme von Wetten für Rennen außerhalb der Rennbahn durch den Rennverein25 bis 200
2.8.6Änderung oder Ergänzung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators20 bis 100
3Pflanzenschutz
3.1Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
3.1.1Mittel für den Ackerbau
3.1.1.1Fungizide
3.1.1.1.1Saatgutbehandlungsmittel
3.1.1.1.1.1im Freiland gegen
3.1.1.1.1.1.1Brandkrankheiten an Getreide1 540
3.1.1.1.1.1.2Streifenkrankheit an Getreide1 540
3.1.1.1.1.1.3Typhula-Fäule an Getreide1 540
3.1.1.1.1.1.4Schwarzbeinigkeit an Getreide2 100
3.1.1.1.1.1.5sonstige Pilzkrankheiten an Getreide (Frühbefall)1 680
3.1.1.1.1.1.6Auflaufkrankheiten, insbesondere Rhizoctonia solani an Kartoffeln2 590
3.1.1.1.1.2im Gewächshaus gegen
3.1.1.1.1.2.1Fusarium nivale, Fusarium culmorum, Septoria nodorum an Getreide1 120
3.1.1.1.1.2.2Auflaufkrankheiten bei Rüben, Raps, Mais, Leguminosen1 120
3.1.1.1.1.3Prüfung von Saatgutbehandlungsmitteln
3.1.1.1.1.3.1Prüfung des Einflusses von Saatgutbehandlungsmitteln auf die Triebkraft ohne Lagerung630
3.1.1.1.1.3.2Prüfung des Einflusses von Saatgutbehandlungsmitteln auf die Triebkraft mit Lagerung1 260
3.1.1.1.1.3.3künstliche Infektion von Krankheiten an Getreide560
3.1.1.1.2Spritzmittel gegen
3.1.1.1.2.1Halmbasiserkrankungen an Getreide1 960
3.1.1.1.2.2Blattkrankheiten und Ährenkrankheiten an Getreide1 680
3.1.1.1.2.3Echten Mehltau, Rostkrankheiten, Cercospora, Ramularia an Rüben1 680
3.1.1.1.2.4Phytophtora, Alternaria an Kartoffeln (bis sechs Behandlungen)2 590
3.1.1.1.2.5Phytophtora, Alternaria an Kartoffeln (bis sechs Behandlungen), gesonderte Pflanzung3 710
3.1.1.1.2.6Krankheiten an Raps (Phoma, Alternaria, Sclerotinia)1 960
3.1.1.1.2.7Botrytis Ascochyta an Leguminosen1 540
3.1.1.1.2.8Krankheiten an Sonnenblumen1 540
3.1.1.1.2.9Krankheiten an Mais1 820
3.1.1.2Insektizide
3.1.1.2.1Saatgutbehandlungsmittel1 540
3.1.1.2.2Spritzmittel
3.1.1.2.2.1in Hackfrüchten gegen
3.1.1.2.2.1.1beißende Insekten1 680
3.1.1.2.2.1.2saugende Insekten2 800
3.1.1.2.2.1.3Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen an Kartoffeln einschließlich Gesundheitsprüfung auf zwei Virusarten5 950
3.1.1.2.2.1.4Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen an Rüben2 800
3.1.1.2.2.1.5Moosknopfkäfer2 800
3.1.1.2.2.1.6Rübenfliege1 750
3.1.1.2.2.1.7Rübenblattwanze1 890
3.1.1.2.2.1.8Collembolen1 890
3.1.1.2.2.1.9Drahtwurm3 500
3.1.1.2.2.2im Mais und Getreide gegen
3.1.1.2.2.2.1beißende Insekten2 100
3.1.1.2.2.2.2saugende Insekten2 800
3.1.1.2.2.2.3Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen3 150
3.1.1.2.2.2.4Weizengallmücke3 780
3.1.1.2.2.2.5Brachfliege3 500
3.1.1.2.2.2.6Drahtwurm in Getreide und Mais3 500
3.1.1.2.2.2.7Maiszünsler2 730
3.1.1.2.2.2.8Fritfliege2 380
3.1.1.2.2.2.9Tipula-Larven an Mais2 380
3.1.1.2.2.3in Ölpflanzen und Faserpflanzen gegen
3.1.1.2.2.3.1Rapserdfloh4 550
3.1.1.2.2.3.2andere Erdfloharten1 680
3.1.1.2.2.3.3Rapsglanzkäfer2 870
3.1.1.2.2.3.4Stängelschädlinge am Raps3 080
3.1.1.2.2.3.5Schotenschädlinge am Raps3 150
3.1.1.2.2.3.6Rübsenblattwespe, Kohlmotte und Gammaeule2 380
3.1.1.2.2.3.7Kleine Kohlfliege an Raps2 380
3.1.1.2.2.3.8Blattläuse2 800
3.1.1.2.2.4in Leguminosen gegen
3.1.1.2.2.4.1saugende Insekten2 800
3.1.1.2.2.4.2Blattrandkäfer2 100
3.1.1.2.2.4.3Erbsenwickler an Erbsen2 800
3.1.1.3Herbizide in
3.1.1.3.1Getreide und Mais1 470
3.1.1.3.2Kartoffeln1 470
3.1.1.3.3Futter- und Zuckerrüben1 820
3.1.1.3.4Ölpflanzen und Faserpflanzen1 470
3.1.1.3.5Körnerleguminosen1 470
3.1.1.3.6Feldfutterpflanzen einschließlich Gräsern zur Futternutzung bzw. zum Samenbau1 610
3.1.1.3.7Unkrautbekämpfung zwischen Anbauperioden von Kulturen2 100
3.1.1.3.8Herbizide gegen spezielle Schadpflanzen1 610
3.1.1.4Wachstumsregler zur
3.1.1.4.1Ertragsbeeinflussung bei
3.1.1.4.1.1Getreide und Ölfrüchten1 540
3.1.1.4.1.2Mais2 310
3.1.1.4.1.3Rüben und anderen Blattfrüchten2 310
3.1.1.4.2Halmfestigung im
3.1.1.4.2.1Getreide1 540
3.1.1.4.2.2Mais1 540
3.1.1.4.2.3Sonnenblumen1 540
3.1.1.4.2.4Raps, einschließlich der Beeinflussung des Pflanzenaufbaus1 540
3.1.1.4.3Wuchshemmung von Gräsern1 400
3.1.1.4.4Krautabtötung von Kartoffeln zur Verhinderung der Virusabwanderung einschließlich Gesundheitsprüfung3 500
3.1.1.4.5Krautabtötung bei Kartoffeln ohne Knollenbonitur1 470
3.1.1.4.6Ernteerleichterung einschließlich Unkrautbekämpfung2 940
3.1.1.4.7Keimhemmung bei Kartoffeln1 540
3.1.1.4.8Brechung der Keimruhe bei Kartoffeln1 470
3.1.1.4.9Entblätterung im Samenbau1 400
3.1.1.4.10Abreifebeschleunigung in Ölfrüchten und Leguminosen1 470
3.1.2Mittel für das Grünland
3.1.2.1Insektizide gegen Tipula-Larven und andere Bodeninsekten4 900
3.1.2.2Herbizide1 890
3.1.2.3Herbizide zur Grünlanderneuerung2 100
3.1.3Mittel für den Gemüsebau
3.1.3.1Fungizide gegen
3.1.3.1.1Auflaufkrankheiten bei Gemüsesaatgut1 330
3.1.3.1.2sonstige Schadpilze, max. fünf Behandlungen bzw. Bonituren2 450
3.1.3.2Insektizide gegen
3.1.3.2.1beißende und saugende Insekten2 800
3.1.3.2.2bodenbürtige Insekten2 170
3.1.3.2.3Thripse an Freilandkulturen3 500
3.1.3.3Akarizide3 360
3.1.3.4Herbizide1 820
3.1.3.5Mittel in Champignonkulturen3 150
3.1.4Mittel für den Obstbau
3.1.4.1Fungizide gegen
3.1.4.1.1Kragenfäule an Apfel, Obstbaumkrebs und andere Rindenerkrankungen (zweijährige Prüfung)3 080
3.1.4.1.2Schorf an Kernobst3 710
3.1.4.1.3Echten Mehltau an Kernobst3 080
3.1.4.1.4Echten Mehltau an Beerenobst2 170
3.1.4.1.5Rostpilze an Kernobst2 590
3.1.4.1.6Rostpilze an Steinobst2 170
3.1.4.1.7Kräuselkrankheit am Pfirsich2 170
3.1.4.1.8Monilinia laxa, Monilinia fructigena und Sprühfleckenkrankheit an Kirsche2 170
3.1.4.1.9Botrytis an Erdbeeren2 590
3.1.4.1.10Lederfäule und Rhizomfäule an Erdbeeren2 660
3.1.4.1.11Lagerfäule und Lagerschorf3 080
3.1.4.1.12sonstige Pilzkrankheiten an Kernobst2 590
3.1.4.1.13sonstige Pilzkrankheiten an Steinobst und Beerenobst2 170
3.1.4.2Insektizide gegen
3.1.4.2.1beißende und saugende Insekten1 820
3.1.4.2.1.1beißende und saugende Insekten in einer Prüfung2 310
3.1.4.2.2Blutläuse1 890
3.1.4.2.3Schildläuse
3.1.4.2.3.1San-Jose-Schildlaus (Sommerspritzung, Winterspritzung oder Austriebspritzung)2 170
3.1.4.2.3.2andere Schildlausarten1 890
3.1.4.2.4Birnenblattsauger1 960
3.1.4.2.5Apfelwickler und Pflaumenwickler1 890
3.1.4.2.6Schalenwickler1 820
3.1.4.2.7biotechnische Verfahren gegen Wickler3 500
3.1.4.2.8Sägewespen1 820
3.1.4.2.9Kirschfruchtfliege2 170
3.1.4.2.10überwinternde Stadien (Winterspritzung oder Austriebsspritzung)1 960
3.1.4.3Akarizide
3.1.4.3.1während der Vegetationszeit2 310
3.1.4.3.2gegen überwinternde Stadien2 030
3.1.4.3.3gegen Spinnmilben in Beerenobst2 310
3.1.4.4Herbizide
3.1.4.4.1unter Obstbäumen, Obststräuchern und in Baumschulen1 540
3.1.4.4.2in Erdbeeren1 750
3.1.5Mittel für den Zierpflanzenbau
3.1.5.1Fungizide gegen Pilzkrankheiten an Zierpflanzen und Zierrasen einschließlich Auflaufkrankheiten
3.1.5.1.1bis zu drei Behandlungen1 750
3.1.5.1.2je weitere Behandlung420
3.1.5.2Insektizide gegen
3.1.5.2.1beißende und saugende Insekten (max. drei Behandlungen)2 100
3.1.5.2.2bodenbürtige Insekten3 500
3.1.5.3Akarizide gegen
3.1.5.3.1Spinnmilben2 100
3.1.5.3.2Weichhautmilben2 450
3.1.5.4Herbizide
3.1.5.4.1in Ziergehölzanlagen und Ziergehölzbaumschulen1 820
3.1.5.4.2in sonstigen Zierpflanzen und Zierrasen1 680
3.1.5.4.3gegen Moos und Algen1 680
3.1.5.5Wachstumsregler
3.1.5.5.1zum Stauchen3 220
3.1.5.5.2zum Stutzen2 870
3.1.5.5.3zur Bewurzelung1 680
3.1.5.5.4zur Beeinflussung der Blüte1 820
3.1.5.5.5zur Wuchshemmung von Intensivrasen2 800
3.1.5.5.6zur Entblätterung in der Baumschule1 540
3.1.6Mittel für Sonderkulturen
3.1.6.1in Tabak
3.1.6.1.1Fungizide gegen
3.1.6.1.1.1Blauschimmel im Saatbeet1 610
3.1.6.1.1.2Blauschimmel im Freiland2 660
3.1.6.1.1.3Sclerotina spp.1 190
3.1.6.1.2Herbizide1 470
3.1.6.1.3Hemmung von Geiztrieben3 080
3.1.7Mittel für den Vorratsschutz
3.1.7.1Fungizide gegen
3.1.7.1.1Lagerschäden bei Dauerkohl1 820
3.1.7.1.2Lagerfäule bei Kartoffeln2 590
3.1.7.2Insektizide
3.1.7.2.1Spritzmittel
3.1.7.2.1.1Laborprüfung4 620
3.1.7.2.1.2in leeren Räumen1 750
3.1.7.2.1.3in belegten Räumen (in Vorratsgütern mit Feststellung der Dauerwirkung Zuschlag von 50 Prozent)2 310
3.1.7.2.2Begasungsmittel
3.1.7.2.2.1in leeren Räumen2 940
3.1.7.2.2.2in belegten Räumen3 500
3.1.7.2.2.3in Vorratsgütern3 500
3.1.7.3Rodentizide (Versuche im Biotop)2 730
3.1.8Mittel für den Forstbereich
3.1.8.1Fungizide gegen
3.1.8.1.1Kiefernschütte2 100
3.1.8.1.2Eichenmehltau1 190
3.1.8.1.3Bläuepilze2 100
3.1.8.1.4Buchenstocken2 100
3.1.8.2Insektizide gegen
3.1.8.2.1beißende Insekten
3.1.8.2.1.1blatt- und nadelfressende Käfer2 450
3.1.8.2.1.2Rüsselkäfer (zur vorbeugenden Behandlung)2 450
3.1.8.2.1.3rindenbrütende Insekten und Nutzholzborkenkäfer
3.1.8.2.1.3.1vorbeugend2 940
3.1.8.2.1.3.2kurativ3 360
3.1.8.2.1.4Schmetterlingsraupen3 920
3.1.8.2.2saugende Insekten3 920
3.1.8.3Akarizide3 920
3.1.8.4Rodentizide gegen
3.1.8.4.1Erdmaus3 640
3.1.8.4.2Rötelmaus3 080
3.1.8.4.3Schermaus5 600
3.1.8.5Repellents gegen Winterwildverbiss, Sommerwildverbiss, Schälschäden, Fegeschäden, Hasenschäden und Kaninchenschäden2 170 bis 7 840
3.1.8.6Herbizide gegen
3.1.8.6.1Gräser1 820
3.1.8.6.2Gräser und Unkräuter2 310
3.1.8.6.3Unkräuter und Holzgewächse3 010
3.1.8.6.4Adlerfarn in Saatbeeten und Verschulbeeten, Kulturen, je Baumart2 170 bis 2 660
3.1.8.7Mittel zum Wundverschluss
3.1.8.7.1je Baumart ein Behandlungstermin3 640
3.1.8.7.2bei zwei Behandlungsterminen5 460
3.1.9Mittel für allgemeine Einsätze
3.1.9.1Bakterizide gegen Feuerbrand5 180
3.1.9.2Insektizide gegen
3.1.9.2.1Engerlinge und Drahtwürmer3 500
3.1.9.2.2Larven des Dickmaulrüßlers3 500
3.1.9.2.3Erdraupen1 680
3.1.9.2.4Maulwurfsgrillen1 400
3.1.9.2.5Ameisen1 050
3.1.9.3Nematizide gegen
3.1.9.3.1gallenbildene Wurzelnematoden im Feldversuch10 850
3.1.9.3.2zystenbildende Wurzelnematoden im Feldversuch5 250
3.1.9.3.3zystenbildende und gallenbildende Wurzelnematoden im Gefäßversuch3 990
3.1.9.3.4wandernde Wurzelnematoden (bei zusätzlich erforderlichen Untersuchungen in größeren Bodentiefen Zuschlag von 50 Prozent)3 570
3.1.9.3.5Blattälchen2 170
3.1.9.3.6Stängelälchen/Rübenkopfälchen3 570
3.1.9.4Molluskizide
3.1.9.4.1in Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen (im Kasten)4 690
3.1.9.4.2in Ackerbaukulturen (im Kasten)4 690
3.1.9.4.3in Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen (natürlicher Befall)2 380
3.1.9.4.4in Ackerbaukulturen (natürlicher Befall)2 380
3.1.9.5Rodentizide gegen Feldmaus (Versuch im Biotop)2 730
3.1.9.6Repellents
3.1.9.6.1zur Wildabwehr1 400
3.1.9.6.2zur Vogelabwehr1 750
3.1.9.6.3Saatgutbehandlungsmittel1 820
3.1.9.7Herbizide
3.1.9.7.1auf Wegen und Plätzen mit Baumbewuchs1 680
3.1.9.7.2auf Nichtkulturland1 330
3.1.9.7.3in Windschutzanlagen1 820
3.1.9.7.4gegen Holzgewächse1 820
3.1.9.7.5auf Gleisanlagen
3.1.9.7.5.1Großparzellen, Ausbringung mit schienengebundenen Geräten2 590
3.1.9.7.5.2Kleinparzellen1 190
3.1.9.8Wachstumsregler
3.1.9.8.1zur Bewurzelung von Pflanzenstecklingen1 120
3.1.9.8.2zur Wuchshemmung auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen (z. B. Straßenränder, Böschungen, Spielwiesen)1 890
3.1.9.9Mittel zur Veredlung und zum Wundverschluss
3.1.9.9.1Mittel zur Veredlung1 540
3.1.9.9.2Mittel zur Wundbehandlung980
3.1.9.9.3Mittel zur Wundbehandlung mit fungizider Wirkung2 870
3.1.10Verträglichkeitsprüfungen (Pflanzgutkosten werden gesondert berechnet)
3.1.10.1im Ackerbau100 Prozent der entsprechenden Wirksamkeitsprüfung
3.1.10.2im Gemüsebau75 Prozent der entsprechenden Wirksamkeitsprüfung
3.1.10.3im Obstbau2 030
3.1.10.4im Zierpflanzenbau
3.1.10.4.1eine Behandlung
3.1.10.4.1.1eine Art bis zehn Arten bzw. Sorten770
3.1.10.4.1.2elf bis zwanzig Arten bzw. Sorten980
3.1.10.4.1.3je weitere Behandlung420
3.1.10.5an Tabak770
3.1.11Ertragsfeststellungen in Verbindung mit der Prüfung der biologischen Wirkung
3.1.11.1Getreide420
3.1.11.2Raps490
3.1.11.3Sonnenblumen630
3.1.11.4Mais
3.1.11.4.1Körnermais490
3.1.11.4.2Silomais630
3.1.11.5Rüben980
3.1.11.6Kartoffeln700
3.1.11.7Feldfutter840
3.1.11.8Kleesamenbau770
3.1.11.9großkörnige Leguminosen490
3.1.11.10Wiesen und Weiden1 050
3.1.11.11Gemüse
3.1.11.11.1einmalige Beerntung (Blatt- und Fruchtgemüse)630
3.1.11.11.2einmalige Beerntung (Wurzelgemüse)1 400
3.1.11.11.3weitere Beerntungsdurchgänge nach Aufwand
3.1.11.12Kern- und Steinobst1 050
3.1.11.13Beerenobst1 260
3.1.11.14zusätzliche Feststellung bei Ernte, je Qualitätsmerkmal210
3.1.12Lieferung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchungen
3.1.12.1aus einer laufenden Prüfung490
3.1.12.2aus speziell angelegtem Versuch nach GEP (ohne Rückstandsanalytik)1 750
3.1.13Zuschläge zu den vorgenannten Gebühren
3.1.13.1Versuche unter Glas560
3.1.13.2je zusätzlich beantragtes Versuchsglied in einer Prüfungein Drittel der entsprechenden Gebühr
3.1.13.3Ertragsfeststellung je zusätzlich beantragtes Versuchsglied in einer Prüfungein Drittel der entsprechenden Gebühr
3.1.14Gebührenhöhe für teilweise oder vollständig nicht auswertbare Versuche
3.1.14.1Versuch nicht auswertbar, da Anlage und Durchführung unvollständigkeine Gebühr
3.1.14.2Versuch angelegt, Prüfantrag vom Antragsteller zurückgezogen50 Prozent der Gebühr
3.1.14.3durch Witterungs- oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse bedingter vorzeitiger Abbruch des Versuches ohne verwertbare Ergebnisse50 Prozent der Gebühr
3.1.14.4durch Witterungs- oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse bedingter vorzeitiger Abbruch des Versuches mit verwertbarem Teilergebnis75 Prozent der Gebühr
3.1.14.5zu Ende geführter Versuch nicht vollständig auswertbar, wenn wegen besonderer Witterungsbedingungen oder bei vorbeugend anzuwendenden Präparaten Schadorganismen nicht aufgetreten sind75 Prozent der Gebühr
3.1.15sonstige Gebührenerhebung
3.1.15.1für die Prüfung von Zusatzstoffen werden diejenigen Gebühren erhoben, die jeweils für die einzelnen Indikatoren vorgesehen sind
3.1.15.2für nicht genannte Anwendungsgebiete bzw. Feststellungen werden Gebühren je nach Aufwand wie für ein vergleichbares Anwendungsgebiet erhoben
3.2Phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern
3.2.1Allgemeine Tarifstellen
3.2.1.1Abgabe von PlombenSelbstkostenpreis
3.2.1.2Aufschlag für Amtshandlungen außerhalb der Dienststunden auf Veranlassung des Antragstellers an Sonn- und Feiertagen50 Prozent Aufschlag
3.2.2Registrierung und Ermächtigung von Unternehmern und anderen
3.2.2.1Registrierung im Amtlichen Unternehmerregister nach Artikel 65 Absatz 1 VO (EU) 2016/2031 oder AGOZV38
3.2.2.2Ausfertigung eines Pflanzenpasses durch den Pflanzenschutzdienst
10 Etiketten12
je weitere 20 Etiketten6
3.2.2.3Ermächtigung von Unternehmern nach der VO (EU) 2016/203175
3.2.2.4Entscheidung über Antrag zur Genehmigung eines Risikomanagementplans gemäß Art. 91 der VO (EU) 2016/203175
3.2.2.5Jährliche Mindestkontrolle bei ermächtigten Unternehmern nach der VO (EU) 2016/2031 oder
registrierten Betrieben nach Anbaumaterialverordnung
nach Zeitaufwand,
höchstens 375
3.2.3Erteilung eines Änderungsbescheides zu Tarifstelle 3.2.238
3.2.4Ausfuhr, Einfuhr, Innergemeinschaftliches Verbringen
3.2.4.1Benennung geschlossener Anlagen gemäß Art. 60 VO (EU) 2016/203175
3.2.4.2Inspektion geschlossener Anlagen gemäß Art. 63 VO (EU) 2016/203175
3.2.4.3Ausfertigung von Zeugnissen, Pflanzenpässen und Bescheinigungen
3.2.4.3.1Pflanzengesundheitszeugnis12
3.2.4.3.2jedes Duplikat eines Pflanzengesundheitszeugnisses6
3.2.4.3.3Wiederausfuhrzeugnis12
3.2.4.3.4Vorausfuhrzeugnis12
3.2.4.3.5sonstige amtliche Bescheinigung oder Bestätigung12
3.2.4.4Entscheidung über Antrag zur Genehmigung der Einfuhrkontrolle an anderer Kontrollstelle als Grenzkontrollstelle38
3.2.4.5Entscheidung über Ausnahmegenehmigung bei Einfuhr von Drittlandwaren75
3.2.4.6Entscheidung über den Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 4 (EU) 2019/82975
3.2.5Phytosanitäre Kontrollen von pflanzlichen Sendungen
3.2.5.1Einfuhrkontrollen an Grenzkontrollstelle oder anderer Kontrollstelle
3.2.5.1.1Holz als Verpackungsmaterial, je Sendung25
3.2.5.1.2Amtshandlungen anlässlich der Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung von Sendungen
3.2.5.1.2.1Amtshandlungen anlässlich der Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung von Sendungen sowie deren Lagerung bis zur Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung, wenn die Erzeugnisse nicht den Einfuhrbedingungen entsprechen oder Unregelmäßigkeiten vorliegen (einschließlich der Kosten für Transport, Beladen, Entladen, jedoch ohne Untersuchungskosten)nach Aufwand,
mindestens 38
3.2.5.1.3Amtshandlungen mit erhöhtem Aufwand bei der phytosanitären Abfertigung
3.2.5.1.3.1Zusätzliche Amtshandlungen z. B. bei fehlender oder mangelnder Kennzeichnung der Verpackungseinheiten, bei schwer zugänglicher Ware, bei mehr als 5 Warenarten je Sendung u. a.nach Aufwand,
mindestens 38
3.2.5.1.3.2Zusätzliche Amtshandlungen bei festgestelltem Befall oder Befallsverdacht mit Schadorganismen oder Nicht-Einhaltung gesetzlicher Anforderungennach Aufwand,
mindestens 38
3.2.5.1.3.3Einziehung und Vernichtung beschlagnahmter Sendungen im privaten Reisegepäck30
3.2.5.1.3.4Einziehung und Vernichtung beschlagnahmter nichtkommerzieller Postsendungen30
3.2.5.1.3.5Einfuhrabfertigungen mit Überwachung der Vernichtung oder Umladennach Aufwand,
mindestens 38
3.2.5.1.6Kleinsendungen (Warenproben und Warenmuster, Samen und Pflanzenproben) sowie Sendungen zum nichtgewerblichen Gebrauch12
3.2.5.2Untersuchung von Sendungen für die Ausfuhr und das innergemeinschaftliche Verbringen
3.2.5.2.1Jungpflanzen und Fertigpflanzen des Gartenbaues und der Baumschulen (außer Gemüsejungpflanzen), die nach Stückzahl handelsüblich sind
bis 1 000 Stück18
je weitere angefangene 1 000 Stück1,60
je Sendung24 bis 75
3.2.5.2.2Gemüsejungpflanzen
bis zu 1 000 Stück10
je weitere angefangene 1 000 Stück0,90
je Sendung24 bis 75
3.2.5.2.3alle anderen Pflanzen und Pflanzenteile (Sämlinge, Stecklinge, Blumenzwiebeln, Veredlungsreiser, Blumenknollen, sonstiges Vermehrungsmaterial und Schnittblumen)
bis zu 1 000 Stück15
je weitere angefangene 1 000 Stück1,20
je Sendung24 bis 150
3.2.5.2.4Pflanzen und sonstige Pflanzenerzeugnisse, die nach Gewicht handelsüblich sind
bis 1 000 kg7,20
je weitere angefangene 1 000 kg0,60
je Sendung24 bis 75
3.2.5.2.5Saatgut und Pflanzgut der Landwirtschaft des Gartenbaues und der Forstwirtschaft, das nach Gewicht handelsüblich ist
bis zu 1 Tonne7,20
je weitere angefangene Tonne0,80
je Sendung24 bis 75
3.2.5.2.6Konsumprodukte, Futtermittel und Produkte zur industriellen Verarbeitung
3.2.5.2.6.1Getreide, Ölfrüchte
bis zu 1 Tonne5
je weitere angefangene Tonne0,30
je Sendung (außer Schiff)22 bis 38
Schiff38 bis 75
3.2.5.2.6.2Mehl, Haferflocken
bis zu 1 Tonne6
je weitere angefangene Tonne0,30
je Sendung22 bis 38
3.2.5.2.6.3Zucker, je Transporteinheit6
3.2.5.2.6.4Kartoffelstärke, je Transporteinheit6
3.2.5.2.7Kartoffeln (außer Pflanzkartoffeln)
bis zu 1 Tonne4
je weitere angefangene Tonne0,50
je Sendung18 bis 38
3.2.5.2.8Pflanzenerzeugnisse wie Gemüse, Obst, Südfrüchte, Trockenfrüchte, Gewürze, Genussmittel, Nüsse, Drogen, Baumwolle u. a.
bis zu 1 Tonne6
je weitere angefangene Tonne0,60
je Sendung18 bis 38
3.2.5.2.9übrige pflanzliche Produkte und andere Materialien organischen Ursprungs, die potentiell Träger von gefährlichen Schaderregern der Pflanzen sein können
3.2.5.2.9.1Holz
bis zu 1 m33,60
je weitere angefangene m30,30
je Sendung18 bis 38
3.2.5.2.9.2Holz als Stückware
je Stück oder Verpackungseinheit (lose Bretter für Kisten, Paletten o. Ä.)12
jedes weitere Stück bzw. Verpackungseinheit1,50
je Sendung maximal38
3.2.5.2.9.3Erde, Pflanzensubstrat und Torf
bis zu 1 Tonne4
je weitere angefangene Tonne0,80
je Sendung18 bis 38
3.2.5.2.10Maschinen/Geräte/Fahrzeuge die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurdennach Aufwand,
mindestens 38
3.2.5.2.11Kleinsendungen (Warenproben, Warenmuster, Samenproben und Pflanzenproben bis 10 kg) sowie Sendungen zum nichtgewerblichen Gebrauch12
3.2.6sonstige Leistungen bei der phytosanitären Ausfuhrkontrolle und Einfuhrkontrolle auf Anforderungnach Aufwand,
mindestens 38
3.3Warndienst

Hinweise, Prognosen, Warnungen je Fachgebiet und Jahr (inklusive ISIP-Zugang und maximal eine Broschüre je Fachgebiet)
3.3.1Ackerbau und Grünland
3.3.1.1Ackerbau und Grünland für Landwirte25
3.3.1.2Ackerbau und Grünland für Handel, Industrie, Beratung50
3.3.2Gemüsebau und Zierpflanzenbau
3.3.2.1Gemüsebau und Zierpflanzenbau für Gärtner25
3.3.2.2Gemüsebau und Zierpflanzenbau für Handel, Industrie, Beratung50
3.3.3Obstbau
3.3.3.1Obstbau für Gärtner25
3.3.3.2Obstbau für Handel, Industrie, Beratung50
3.3.4Baumschulen und Landschaftsgärtnerei
3.3.4.1Baumschulen und Landschaftsgärtnerei für Gärtner25
3.3.4.2Baumschulen und Landschaftsgärtnerei für Handel, Industrie, Beratung50
3.3.5Schutzgebühr bei Bestellung von zusätzlichen Broschüren, je Stück12,50
3.4Sachkunde im Pflanzenschutz
3.4.1Abnahme von Prüfungen zum Sachkundenachweis (PflSchG und PflSchSachkV) für Anwender und Berater70
3.4.2Abnahme von Prüfungen zum Sachkundenachweis (PflSchG und PflSchSachkV) für Händler70
3.4.3Abnahme von Prüfungen zum Sachkundenachweis (PflSchG und PflSchSachkV) für Anwendung/Beratung und Handel120
3.4.4Wiederholung nicht bestandener Prüfung60
3.4.5Ausstellen einer Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde Pflanzenschutz40
3.4.6Ausstellen einer Zweitbescheinigung über den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz bei Verlust20
3.4.7Ausstellen einer Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde Pflanzenschutz für Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates, einschließlich Prüfung deutscher Sprachkenntnisse40
3.4.8amtliche Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (PflSchG, PflSchSachkV)150
3.4.9amtliche Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (PflSchSachkV)30
3.5Pflanzenschutztechnik
3.5.1Amtliche Anerkennung von Kontrollwerkstätten oder Kontrollpersonen als Kontrollstelle zur Prüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten250
3.5.2Überprüfung der Kontrolltechnik von amtlich anerkannten Kontrollstellen200
3.5.3Praxiseinsatz Pflanzenschutztechnik250 bis 700
3.6Erteilung von Genehmigungen zur Ausbringung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
3.6.1Genehmigung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
3.6.1.1bis 100 ha Behandlungsfläche120
3.6.1.2mehr als 100 bis 500 ha Behandlungsfläche180
3.6.1.3mehr als 500 bis 1 000 ha Behandlungsfläche240
3.6.1.4über 1 000 ha Behandlungsfläche300
3.6.2Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Erstantrag) auf
3.6.2.1einer Fläche bis 100 m²30
3.6.2.2einem Standort oder einer Fläche bis 2 000 m²50
3.6.2.3zwei bis fünf Standorten oder einer Fläche über 2 000 bis 5 000 m²110
3.6.2.4sechs bis 20 Standorten oder einer Fläche über 5 000 bis 20 000 m²140
3.6.2.521 bis 50 Standorten oder einer Fläche über 20 000 bis 50 000 m²180
3.6.2.6über 50 Standorten oder einer Fläche über 50 000 m²240
3.6.3Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiederholungsantrag) auf
3.6.3.1einer Fläche bis 100 m²20
3.6.3.2einem Standort oder einer Fläche bis 2 000 m²40
3.6.3.3zwei bis fünf Standorten oder einer Fläche über 2 000 bis 5 000 m²70
3.6.3.4sechs bis 20 Standorten oder einer Fläche über 5 000 bis 20 000 m²100
3.6.3.521 bis 50 Standorten oder einer Fläche über 20 000 bis 50 000 m²120
3.6.3.6über 50 Standorten oder einer Fläche über 50 000 m²180
3.6.4Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Einzelfall (§ 22 Absatz 2 PflSchG)
3.6.4.1Einzelantrag, je Anwendungsgebiet50
3.6.4.2Sammelantrag, je Anwendungsgebiet
3.6.4.2.1Grundgebühr40
3.6.4.2.2Gebühr, je zusätzlicher Nutzer10
3.6.5Ausnahmegenehmigungen nach den §§ 4 Absatz 2 und 4a Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung pro Pflanzenschutzmittel, Kultur und Jahr40
3.7Kontrollen des Handels mit und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
3.7.1Außerplanmäßige Kontrollen, die in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Be-
stimmungen erforderlich werden, einschließlich Nachkontrollen
je nach tatsäch-
lichem Aufwand
3.7.2Lagerung und Entsorgung nicht verkehrsfähiger Pflanzenschutzmittel, die im Rahmen von Kontrollen der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Verbringens sichergestellt wurdenUmlage der tatsächlichen Kosten, die Entsorger in Rechnung stellt
3.8Anzeige von Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken
3.8.1Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. Beratung zum Pflanzenschutz (PflSchG)
3.8.1.1Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, welche die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere (außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe) anzeigen40
3.8.1.2Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe oder Personen, welche die Beratung zum Pflanzenschutz zu gewerblichen Zwecken anzeigen30
3.8.2Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, welche das Inverkehrbringen bzw. Einführen von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken nach § 24 PflSchG anzeigen30
3.9Inspektion einer Prüfeinrichtung Pflanzenschutz im Anerkennungsverfahren Gute Experimentelle Praxis (GEP)300
4Saatenanerkennung, phytopathologische Diagnostik
4.1nach der Saatgutverordnung (SaatgutV)
4.1.1Anerkennungsverfahren Saatgut von landwirtschaftlichen Arten
4.1.1.1Antragsannahme Saatgut (§§ 3, 4 und 5 SaatgutV)
4.1.1.1.1Anmeldung per Datenträger, je Vermehrungsvorhaben65
4.1.1.1.2Anmeldung per Papier, je Vermehrungsvorhaben78
4.1.1.1.3Rücknahme des Antrages auf Anerkennung vor Beginn der Feldbesichtigung, je Vermehrungsvorhaben34,50
4.1.1.1.4Nachmeldegebühr bei wesentlicher Überschreitung der Termine nach § 4 Absatz 1 SaatgutV, je Vermehrungsvorhaben22,50
4.1.1.2Prüfung des Feldbestandes und Mitteilung über dessen Ergebnis (§§ 7, 8 und 9 SaatgutV)
4.1.1.2.1Getreide und großkörnige Leguminosen, je angefangenen Hektar und je Besichtigung15
4.1.1.2.2alle anderen Arten, je angefangenen Hektar und je Besichtigung18,75
4.1.1.2.3Nachbesichtigung (§§ 8 und 9 SaatgutV) 50 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 4.1.1.2.1 und 4.1.1.2.211,25
4.1.1.2.4Nachkontrolle der Beschilderung, Schlagtrennung und Randbemähung je Vermehrungsvorhaben41,25
4.1.1.2.5Wiederholungsbesichtigung (§ 10 SaatgutV), je angefangenen Hektar falls erstes Ergebnis bestätigt wird15
4.1.1.2.6Feldbestandsprüfung durch externe Feldbesichtiger, mindestens 50 Prozent der Gebühren nach den Tarif-
stellen 4.1.1.2.1 bis 4.1.1.2.4 und 4.1.1.2.7
3,75 bis 30
4.1.1.2.7Kleinstflächenzuschlag für Vorhaben ≤ 3,0 ha22,50
4.1.2verwaltungstechnische Maßnahmen
4.1.2.1Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Absatz 5 SaatgutV)22,50
4.1.2.2Prüfung des Mischungsantrages (§ 27 SaatgutV)12
4.1.2.3Prüfung des Antrages auf Zuteilung einer Kennnummer (§ 40 Absatz 6 SaatgutV)12
4.1.2.4Genehmigung des Antrages auf Zulassung von Handelssaatgut (§§ 22 bis 25 SaatgutV), je Partie37,50
4.1.2.5Genehmigung des Antrages auf Wiederverschließung (§§ 37 und 48 SaatgutV), je Partie11,25
4.1.2.6Anerkennungsentscheidung einschließlich Bescheiderstellung (§ 14 SaatgutV), je Partie11,25
4.1.2.7Berichterstellung ohne Anerkennungsentscheidung, je Bericht11,25
4.1.2.8Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Aufwand11,25
4.1.3Probenahme
4.1.3.1Probenahme, Kennzeichnung und Verschließungje angefangene Stunde für die Tätigkeit eines amtlichen Probenehmers 75
4.1.4Prüfung der Beschaffenheit
4.1.4.1Prüfung der Beschaffenheit des Saatgutes, je Probe
4.1.4.1.1Getreide, Sorghum und Mais
4.1.4.1.1.1Reinheit12
4.1.4.1.1.2Besatz7,80
4.1.4.1.1.3Keimfähigkeit13,20
4.1.4.1.1.4biochemische Prüfung der Lebensfähigkeit (TTC-Schnelltest)12
4.1.4.1.2großkörnige Leguminosen
4.1.4.1.2.1Reinheit7,80
4.1.4.1.2.2Besatz7,80
4.1.4.1.2.3Keimfähigkeit13,20
4.1.4.1.3kleinkörnige Leguminosen
4.1.4.1.3.1Reinheit15
4.1.4.1.3.2Besatz13,20
4.1.4.1.3.3Keimfähigkeit13,20
4.1.4.1.4Gräser (außer Weidelgräser, Wiesenschwingel, Rohrschwingel und Festulolium)
4.1.4.1.4.1Reinheit18
4.1.4.1.4.2Besatz18
4.1.4.1.4.3Keimfähigkeit13,80
4.1.4.1.5Weidelgräser, Wiesenschwingel, Rohrschwingel und Festulolium
4.1.4.1.5.1Reinheit13,20
4.1.4.1.5.2Besatz15
4.1.4.1.5.3Keimfähigkeit13,20
4.1.4.1.6Futterrüben und Zuckerrüben (Normalsaat)
4.1.4.1.6.1Reinheit12
4.1.4.1.6.2Besatz12
4.1.4.1.6.3Keimfähigkeit18
4.1.4.1.7Futterrüben und Zuckerrüben (Präzisionssaatgut und Monogermsaatgut)
4.1.4.1.7.1Reinheit13,20
4.1.4.1.7.2Besatz12
4.1.4.1.7.3Keimfähigkeit24
4.1.4.1.8Ölpflanzen und Faserpflanzen sowie sonstige Futterpflanzen
4.1.4.1.8.1Reinheit15
4.1.4.1.8.2Besatz13,20
4.1.4.1.8.3Keimfähigkeit13,20
4.1.4.1.9Gemüse (großsamige Arten wie Hülsenfrüchte, Schwarzwurzeln, Gurken und Kürbis)
4.1.4.1.9.1Reinheit9,60
4.1.4.1.9.2Besatz9,60
4.1.4.1.9.3Keimfähigkeit15
4.1.4.1.10sonstige Gemüsearten, Arznei-, Gewürz- und Zierpflanzen
4.1.4.1.10.1Reinheit15
4.1.4.1.10.2Besatz12
4.1.4.1.10.3Keimfähigkeit12
4.1.4.1.11Mischungen
4.1.4.1.11.1Reinheit (einschließlich Bestimmung der Artenanteile)
4.1.2.1.11.1.1großkörnige Arten16,20 zuzüglich 8 je Art
4.1.4.1.11.1.2kleinkörnige Arten22 zuzüglich 10 je Art
4.1.4.1.11.2Keimfähigkeit, je Art15
4.1.4.1.11.3Reinheit (ohne Bestimmung der Artenanteile)
4.1.4.1.11.3.1großkörnige Arten13,20
4.1.4.1.11.3.2kleinkörnige Arten24
4.1.4.1.11.4Keimfähigkeit (Mischprobe)15
4.1.5sonstige Beschaffenheits- und Nachprüfungen an Samen
4.1.5.1Tausendkornmasse9,60
4.1.5.2Feuchtigkeitsgehalt15
4.1.5.3Sortierung12
4.1.5.4Hektolitergewicht12
4.1.5.5Schwarzbesatz und Auswuchs12
4.1.5.6Bestimmung des Besatzes mit Flughafer nach § 12 Absatz 1, Anlage 3, Nummer 1.2 SaatgutV
in einer 1-kg-Probe9,60
in einer 3-kg-Probe24
4.1.5.7Bestimmung des Bitterstoffgehaltes bei Süßlupinen13,20
4.1.5.8Laborbeizung10,20
4.1.5.9Echtheitsbestimmung
4.1.5.9.1mikroskopische Art- und Sortendiagnose33
4.1.5.9.2fluoreszenzanalytische Prüfung24
4.1.5.10Kalttest und Triebkraftprüfung
4.1.5.10.1Kalttest bei Getreide außer Mais16,80
4.1.5.10.2Kalttest bei Mais30
4.1.5.10.3Triebkraftprüfung bei großkörnigen Leguminosen30
4.1.5.11andere Methoden und Untersuchungen mit besonderem Aufwand zusätzlich, je Probe oder Partie12 bis 150
4.2nach der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV)
4.2.1Anerkennungsverfahren von Pflanzkartoffeln
4.2.1.1Antragsannahme Pflanzkartoffeln (§ 5 PflKartV)
4.2.1.1.1Anmeldung per Datenträger, je Vermehrungsvorhaben70,50
4.2.1.1.2Anmeldung per Papier, je Vermehrungsvorhaben77,25
4.2.1.1.3Rücknahme des Antrages auf Anerkennung vor Beginn der Feldbesichtigung, je Vermehrungsvorhaben33
4.2.1.2Prüfung des Feldbestandes und Mitteilung über dessen Ergebnis (§§ 8, 9 und 10 PflKartV)
4.2.1.2.1Feldbestandsprüfung, je angefangenen Hektar und je Besichtigung18,75
4.2.1.2.2Nachkontrolle der Beschilderung, der Abtrennung, je Schlag41,25
4.2.1.2.3Nachbesichtigung (§ 10 PflKartV) 50 Prozent der Gebühren nach Tarifstelle 4.2.1.2.110,50
4.2.1.2.4Wiederholungsbesichtigung (§ 12 PflKartV), je angefangenen Hektar, falls erstes Ergebnis bestätigt wird18,75
4.2.1.2.5Feldbestandsprüfung durch externe Feldbesichtiger, mindestens 60 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 4.2.1.2.1 bis 4.2.1.2.3 und 4.2.1.2.66 bis 30
4.2.1.2.6Kleinstflächenzuschlag für Vorhaben ≤ 2,0 ha22,50
4.2.1.3Beschaffenheitsprüfung (§§ 13, 14 und 15 PflKartV)
4.2.1.3.1Tätigkeit eines amtlichen Probenehmers, je angefangene Stunde75
4.2.1.3.2Virusprüfung und Bakterienprüfung von Pflanzkartoffeln mittels PCR (gemäß PflKartV) je Probe à 200 Knollen246,40
4.2.1.3.3weitere Probenahmen und Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Absatz 1 PflKartV), je Probe (200 Knollen)208,75
4.2.1.3.4besondere Untersuchungen bei der Prüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel nach Maßgabe des Aufwandes, je Probe oder Partie19,50 bis 76,40
4.2.1.3.5weitere Probenahmen und Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Absatz 1 PflKartV), je Probe115 bis 165
4.2.2sonstige Gebühren
4.2.2.1Nachkontrolle der getrennten Lagerung (§ 6 Absatz 3 Satz 2 PflKartV), je Betrieb64
4.2.2.2Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 30 Absatz 4 PflKartV)22,50
4.2.2.3andere Prüfungen und Untersuchungen mit besonderem Aufwand, zusätzlich je Probe oder Partie12 bis 159
4.2.2.4Bescheiderteilung nach § 19 PflKartV je Partie12,75
4.2.2.5Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Aufwand12 bis 56,25
4.2.2.6Nachmeldegebühr für zu spät (z. B. > 4 Wochen) angelieferte Pflanzkartoffelpartien (ausgenommen z. B. witterungsbedingte Verzögerungen)200
4.3phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzenerzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser
4.3.1allgemeine Untersuchungen
4.3.1.1Untersuchungen mit speziellen Anforderungen (nach Aufwand)107,50 bis 399
4.3.2Untersuchung auf Befall mit Viren
4.3.2.1Bioassay auf Indikatorpflanzen36
4.3.2.2serologischer Virusnachweis im ELISA-Verfahren48,50
4.3.2.3molekularer Nachweis (PCR, RT-PCR, DNA-Sequenzierung)60,24
4.3.2.4Augenstecklingsprüfung mit visueller Beurteilung85
4.3.2.5Augenstecklingsprüfung mit zusätzlichem serologischen Virusnachweis im ELISA-Verfahren132
4.3.3Untersuchung auf Befall mit Bakterien
4.3.3.1Identifizierung pflanzenpathogener Bakterien (diff. Nährmedien, IFT, Biolog, PCR, DNA-Sequenzierung, Pathogenitätsnachweis)68,74 bis 127,8
4.3.3.2Untersuchung von Kartoffeln auf Bakterienringfäule (Cms) und Schleimkrankheit (Rs), je Probe78,75
4.3.3.3Untersuchung von Erden, Substraten, Wasser auf pflanzenpathogene Bakterien57
4.3.4Untersuchung auf Befall mit Pilzen
4.3.4.1Identifizierung pflanzenpathogener Pilze und Oomyceten (Morphologie, PCR, DNA-Sequenzierung)70,50 bis 127,80
4.3.4.2Saatgutuntersuchungen (Nährmedium, morphologisch)39 bis 73,50
4.3.4.2.1Saatgutuntersuchungen Lein, Soja, Erbse, Getreide (Nährmedium, morphologisch)54,75
4.3.4.2.2Saatgutuntersuchungen Lupine (Nährmedium, morphologisch)42,75
4.3.4.2.3Saatgutuntersuchungen auf Steinbrand (Filtermethode, morphologisch)42,75
4.3.4.3Untersuchung von Erden, Substraten und Wasser60
4.3.5Untersuchung auf Befall mit Nematoden
4.3.5.1allgemeine Befallsfeststellung13,50
4.3.5.2Untersuchung auf zystenbildende Nematoden im Spülverfahren im Rahmen des Pflanzenkartoffelanerkennungsverfahrens, je angefangener Hektar43
4.3.5.2.1Nachmeldegebühr für unbegründet verfristete Einsendungen von Bodenproben52,50
4.3.5.3Untersuchung von wandernden Nematoden im Trichterverfahren, je Probe225
4.3.5.4Molekularbiologische Verfahren zur Artdifferenzierung (PCR, Sequenzierung)66,90 bis 89,40
4.3.5.5Bestimmung der Gattung/Art (morphologisch), je Probe75
4.3.6Untersuchung auf Befall mit Insekten
4.3.6.1allgemeine Befallsfeststellung13,50
4.3.6.2Identifizierung von Schadinsekten und Milben (morphologisch), nach Zeitaufwand27 bis 68,90
4.3.6.3molekularbiologische Verfahren zur Artdifferenzierung (PCR, Sequenzierung)65,50 bis 86,40
5Waldrechtliche Angelegenheiten
5.1Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten
5.1.1Bereitstellung von Auszügen aus dem Waldverzeichnis nach § 30 Absatz 2 LWaldG, soweit es sich nicht um eine mündliche oder einfache schriftliche Auskunft handeltnach Zeitaufwand
5.1.2Bereitstellung von Ergebnissen der forstlichen Rahmenplanung und anderer Fachplanungen für den Wald nach § 7 LWaldG einschließlich der Waldfunktionenkartierungnach Zeitaufwand
5.2Verwaltungsentscheidungen nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
5.2.1Prüfung der Waldeigenschaft nach § 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 6 LWaldG
5.2.1.1Entscheidung über die Waldeigenschaft nach § 2 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen aufgrund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werdennach Zeitaufwand,
mindestens 100,
höchstens 10 000
5.2.2Waldumwandlung nach § 8 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen auf Grund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden
5.2.2.1Entscheidung über die Genehmigung einer zeitweiligen oder dauerhaften Umwandlung von Wald nach § 8 LWaldG
bis 1 ha1 500
über 1 bis 5 ha3 500
über 5 bis 10 ha6 500
über 10 ha12 000
Zuschlag in Fällen, in denen eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurdein Höhe von 10 Prozent
Zuschlag in Fällen, in denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurdenach Zeitaufwand, mindestens 500,
maximal 15 000
5.2.2.2Verfahren Anlagen erneuerbare Energien (Windenergieanlagen) betreffend
je Anlage bis 3 MW Nennleistung8 000
je Anlage über 3 MW Nennleistungzuzüglich 2 000 für jedes weitere angefangene MW
5.2.2.3Entscheidung über die Genehmigung einer zeitweiligen Umwandlung von Wald ohne Eingriff in den Baum-
bestand oder Waldboden
nach Zeitaufwand,
mindestens 100, höchstens 1 000
5.2.2.4Entscheidung über die Rücknahme oder Ablehnung einer beantragten Waldumwandlungnach Zeitaufwand,
mindestens 65
5.2.3Entscheidung über die Genehmigung einer Erstaufforstung nach § 9 Absatz 1 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen auf Grund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werdennach Zeitaufwand,
mindestens 100,
höchstens 1 000
Zuschlag in Fällen, in denen eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde125
Zuschlag in Fällen, in denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurdenach Zeitaufwand, mindestens 500,
maximal 15 000
5.2.4Entscheidung über die Genehmigung einer Fristverlängerung zur
5.2.4.1Durchführung der Waldumwandlung nach § 8 Absatz 1 LWaldG100
5.2.4.2Durchführung einer Ersatzaufforstung oder sonstigen Schutz- und Gestaltungsmaßnahme zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Waldumwandlung nach § 8 Absatz 3 Satz 2 LWaldG100
5.2.4.3Erstaufforstung nach § 9 Absatz 1 LWaldG100
5.2.4.4Wiederbewaldung nach § 11 Absatz 3 LWaldGkeine Gebühr
5.2.5Entscheidung eines Antrages über die Erklärung von Wald zu Schutz- oder Erholungswald nach § 12 Absatz 1 LWaldG200 bis 10 000
5.2.6Untersagung oder Einschränkung der Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen und Sport- und Lehrpfaden nach § 15 Absatz 6 LWaldG50
5.2.7Untersagung oder Einschränkung der Gestattung des Befahrens des Waldes nach § 16 Absatz 3 LWaldG50
5.2.8Entscheidung über die Genehmigung von Sperren von Wald nach § 18 Absatz 2 LWaldG100 bis 1 000
5.2.9Maßnahmen der Forstaufsicht nach § 34 LWaldGnach Aufwand, mindestens 250
5.2.10auf Antrag erteilte Änderungsbescheidenach Zeitaufwand, höchstens 50 Prozent der Gebühr des Ausgangsbescheides
5.3Entscheidung über die Genehmigung einer Satzungsänderung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 33 Absatz 2 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG
5.3.1Anerkennungkeine Gebühr
5.3.2Satzungsänderungkeine Gebühr
5.3.3Widerruf der Anerkennung128 bis 192
5.3.3.1Widerruf der Anerkennung wegen Fusionkeine Gebühr
5.4Entscheidung über die Genehmigung eines Antrages des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zur Auflösung nach § 41 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG50
5.5Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
5.5.1Zulassung und Registrierung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ nach § 4 Absatz 1 FoVG
5.5.1.1auf Antrag, je Registerzeichen und Antragsteller50
5.5.1.2von Amts wegenkeine Gebühr
5.5.2Ausstellung von Stammzertifikaten
5.5.2.1nach § 8 Absatz 2 FoVG, soweit nicht nach Tarifstelle 5.5.2.2 gebührenfrei30
5.5.2.2Folgestammzertifikate zu Tarifstelle 5.5.2.1 von Ernten aus einem Bestand (einer Registernummer oder Zulassungseinheit) innerhalb eines Baumschuljahres, für die auf Grund tagweiser Abfuhren mehrere Stammzertifikate ausgestellt werden, sofern die Angaben zu Lieferant, Ernteunternehmen und Empfänger identisch sindkeine Gebühr
5.5.2.3für Mischungen nach § 9 Absatz 2 FoVG, soweit nicht nach Tarifstelle 5.5.2.4 gebührenfrei50
5.5.2.4bei Mischungen von Ernten aus einem Bestand (einer Registernummer oder Zulassungseinheit) innerhalb eines Baumschuljahres, für die auf Grund tagweiser Abfuhren mehrere Stammzertifikate ausgestellt werdenkeine Gebühr
5.5.3Ausstellung von Stammzertifikaten nach § 16 Absatz 2 FoVG auf Antrag, welche für die Ausfuhr bestimmt sind60
5.5.4vollständige oder teilweise Untersagung der Fortführung eines Forstsamenbetriebes oder Forstpflanzenbetriebes nach § 17 Absatz 4 FoVG250 bis 1 000
5.5.5Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Forstsamenbetriebes oder Forstpflanzenbetriebes nach § 17 Absatz 4 FoVG150 bis 300
5.5.6Bereitstellung von Registerauszügennach Zeitaufwand
5.5.7Durchführung von amtlichen Tätigkeiten nach § 18 Absätze 2, 4 und 7 FoVGnach Aufwand,
mindestens 50
5.5.8Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der Zeiten nach § 2 Absatz 4 BbgFoVGDVnach Zeitaufwand,
höchstens 50
5.6Durchführung einer Waldbewertung von Amts wegennach Aufwand,
mindestens 100,
höchstens 5 000
6Jagdrechtliche Angelegenheiten
6.1jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)
6.1.1Entscheidung über die Befriedung gemäß § 6a BJagdG3 200
6.1.2Zulassung einer Ausnahme vom Erfordernis der Jagdpachtfähigkeit nach § 11 Absatz 5 BJagdG192
6.1.3Prüfung von Jagdpachtverträgen nach § 12 Absatz 1 BJagdG128
6.1.4Prüfung von Änderungen der Jagdpachtverträge nach § 12 Absatz 1 BJagdG32
6.1.5Beanstandung der Jagdpachtverträge gemäß § 12 Absatz 1 und 2 BJagdG64
6.1.6Ausstellung eines Jahresjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG64
6.1.7Ausstellung eines Jahresjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG79
6.1.8Ausstellung eines Jahresjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG94
6.1.9Ausstellung eines Tagesjagdscheines nach §§ 15 und 16 BJagdG49
6.1.10Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG64
6.1.11Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG79
6.1.12Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG94
6.1.13Ausstellung eines Tagesjagdscheines für Ausländer nach §§ 15 und 16 BJagdG49
6.1.14Ausstellung eines Tagesjagdscheines für Jugendliche nach § 16 BJagdG17
6.1.15Ausstellung eines Jugendjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 16 BJagdG32
6.1.16Ausstellung eines Jugendjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 16 BJagdG47
6.1.17Ausstellung eines Jugendjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 16 BJagdG62
6.1.18Ausstellung eines Falknerjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG30
6.1.19Ausstellung eines Falknerjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG35
6.1.20Ausstellung eines Falknerjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG40
6.1.21Ausstellung eines Falknertagesjagdscheines nach § 15 BJagdG20
6.1.22Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG15
6.1.23Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG17
6.1.24Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG19
6.1.25Ausstellung eines Falknertagesjagdscheines für Jugendliche nach § 15 BJagdG10
6.1.26Zweitausstellung beziehungsweise Ersatz eines Jagdscheines oder eines Prüfungszeugnisses nach § 15 BJagdG64
6.1.27Versagung eines Jagdscheines nach § 17 BJagdG384
6.1.28Einziehung eines Jagdscheines nach § 18 BJagdGnach Zeitaufwand
6.2jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
6.2.1Entscheidung über die Abrundung von Jagdbezirken nach § 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 5 BJagdG ohne Ortsbegehungnach Zeitaufwand
6.2.2Entscheidung über die Abrundung von Jagdbezirken nach § 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 5 BJagdG mit Ortsbegehungnach Zeitaufwand
6.2.3Entscheidung über die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 2 BbgJagdG ohne Ortsbegehung288
6.2.4Entscheidung über die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 2 BbgJagdG mit Ortsbegehung564
6.2.5Entscheidung über die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 3 BbgJagdG ohne Ortsbegehung32
6.2.6Entscheidung über die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 3 BbgJagdG mit Ortsbegehungnach Zeitaufwand
6.2.7Entscheidung über das Ruhenlassen der Jagd nach § 5 Absatz 4 BbgJagdG ohne Ortsbegehung3 200
6.2.8Entscheidung über das Ruhenlassen der Jagd nach § 5 Absatz 4 BbgJagdG mit Ortsbegehung3 220
6.2.9Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung für die Bildung eines Eigenjagdbezirkes unter 150 Hektar nach § 7 Absatz 1 BbgJagdGnach Zeitaufwand
6.2.10Entscheidung über die Angliederung von Eigenjagdbezirken nach Verzicht auf die Nutzung als Eigenjagdbezirk nach § 7 Absatz 3 BbgJagdGnach Zeitaufwand
6.2.11Entscheidung über die Herabsetzung der Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke nach § 9 Absatz 1 und 2 BbgJagdGnach Zeitaufwand
6.2.12Entscheidung über die Angliederung und Zusammenlegung von Grundflächen zu Jagdbezirken nach § 9 Absatz 3 und 4 BbgJagdGnach Zeitaufwand
6.2.13Entscheidung über die Zulassung der Teilung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken nach § 9 Absatz 5 BbgJagdG366
6.2.14Entscheidung über die Genehmigung von Satzungen der Jagdgenossenschaften nach § 10 Absatz 2 BbgJagdG160
6.2.15Entscheidung über die Genehmigung von Änderungen der Satzungen der Jagdgenossenschaften nach § 10 Absatz 2 BbgJagdG20
6.2.16Festsetzung einer Satzung für Jagdgenossenschaften, die nicht binnen eines Jahres nach ihrer Entstehung eine Satzung beschlossen haben, nach § 10 Absatz 4 BbgJagdG96
6.2.17Entscheidung über die Genehmigung der Satzung einer Hegegemeinschaft nach § 12 Absatz 2 BbgJagdG128
6.2.18Entscheidung über die Zulassung der Verpachtung eines Teiles von geringerer Größe als der gesetzlichen Mindestgröße eines Jagdbezirkes nach § 13 Absatz 1 BbgJagdG32
6.2.19Eintragung von Flächen in den Jagdschein bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Absatz 2 BbgJagdG15
6.2.20Prüfung von entgeltlichen Jagderlaubnissen bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Absatz 2 BbgJagdG15
6.2.21Entscheidung über die Beschränkung der Befugnis oder Verpflichtung zur Erteilung einer Jagderlaubnis im Einzelfall nach § 16 Absatz 5 BbgJagdG128
6.2.22Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG ohne Ortsbegehung384
6.2.23Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG mit Ortsbegehung832
6.2.24Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit den §§ 2 und 16 der Jägerprüfungsordnung (JPO)280
6.2.25Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nur zum Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb eines Falknerjagdscheines nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit den §§ 2 und 16 JPO60
6.2.26Zulassung zur und Durchführung der Falknerprüfung nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit § 2 JPO150
6.2.27Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 19 BJagdG nach § 26 Absatz 2 BbgJagdGnach Zeitaufwand
6.2.28Entscheidung über die Zulassung der Nachtjagd in Einzelfällen nach § 26 Absatz 3 BbgJagdG96
6.2.29Entscheidung über beantragte Änderungen von Abschussplänen nach § 29 Absatz 2 BbgJagdG32
6.2.30Festsetzung von Abschussplänen nach § 29 Absatz 3 BbgJagdG96
6.2.31Erlass eines Abschussverbotes nach § 30 BbgJagdG384
6.2.32Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Schonzeit nach § 31 Absatz 3 Nummer 1 BbgJagdGnach Zeitaufwand
6.2.33Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung nach § 31 Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 BbgJagdGnach Zeitaufwand
6.2.34Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zum Aushorsten von Ästlingen und Nestlingen für Beizzwecke nach § 31 Absatz 4 Nummer 3 BbgJagdGnach Zeitaufwand
6.2.35Entscheidung über und Festlegung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG ohne Ortsbegehung160
6.2.36Entscheidung über und Festlegung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG mit Ortsbegehungnach Zeitaufwand
6.2.37Entscheidung über die Entschädigung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdGnach Zeitaufwand
6.2.38Entscheidung über die Bestätigung von Schweißhundeführern nach § 35 Absatz 4 BbgJagdG32
6.2.39Zulassung zur und Durchführung der Jagdaufseherprüfung nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Verordnung über die Prüfung von Jagdaufsehern des Landes Brandenburg128
6.2.40Entscheidung über die Bestätigung von Jagdaufsehern inklusive Ausstellung des Dienstausweises nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG96
6.2.41Entscheidung über die Weiterbestätigung von Jagdaufsehern nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG32
6.2.42Entscheidung über die Genehmigung von Fütterungen nach § 41 Absatz 2 BbgJagdG96
6.2.43Entscheidung über die Genehmigung des Aussetzens von Wild nach § 42 Absatz 1 BbgJagdG192
6.2.44Regelungen zur Jagdausübung und des Jagdschutzes gemäß § 59 BbgJagdGnach Zeitaufwand
6.3sonstige jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen
6.3.1Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Absatz 5 und § 3 Absatz 4 der Bundeswildschutzverordnung192
6.3.2sonstige, nicht aufgelistete jagdliche Amtshandlungennach Zeitaufwand
7Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
7.1Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünftekeine Gebühr
7.2Erteilung schriftlicher Auskünftenach Zeitaufwand
7.3Herausgabe von Unterlagen und Duplikatennach Zeitaufwand
7.4Gewährung von Akteneinsichtnach Zeitaufwand
7.5Auslagen

Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren nach den Tarifstellen 7.2 bis 7.4 erhoben. Sie werden auch im Fall der Gebührenfreiheit nach Tarifstelle 7.1 erhoben. Bei der Herstellung von Zweitschriften, Kopien und Computerausdrucken in geringem Umfang kann auf die Erhebung der Auslagen verzichtet werden.
gemäß Anlage 1,
im Übrigen in voller Höhe
8Weinrechtliche Angelegenheiten
8.1Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer15 bis 160
9Öffentliche Bestellung von Probenehmern
9.1Gebühr für die öffentliche Bestellung von Probenehmern125
9.2Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer30
9.3Wiederbestellung früherer Sachverständiger230
9.4Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet260
9.4.1für jedes weitere Fachgebiet bei der erstmaligen Bestellung erhöht sich die Gebühr je Fachgebiet um100
9.4.2Gebühr für die Erweiterung der öffentlichen Bestellung, je Fachgebiet bei bereits bestellten Sachverständigen200
9.5Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer125
9.6Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer30
10Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Anmerkung:

Mit Beginn der Prüfung ist unabhängig von deren weiterem Verlauf die Gesamtgebühr für die Prüfung zu begleichen.

Tritt der Prüfling nach erfolgter Zulassung vor Beginn der Prüfung zurück, so werden für anfallende Verwaltungsarbeiten 20 Prozent der Gebühr erhoben. Erscheint der Prüfling nicht zum 1. Prüfungstermin oder tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.

Muss der Gebührenbescheid aus Gründen, die der Prüfling zu vertreten hat, geändert werden, so werden für anfallende Verwaltungskosten 20 Prozent der Gebühr erhoben.
10.1Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung)250
10.2Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)150
10.3Fortbildungsprüfungen
10.3.1Meisterprüfung gemäß § 53 BBiG mit Befreiung vom Prüfungsbereich Berufsausbildung (AEVO)300
10.3.2Ergänzung Meister Teil 3

Prüfungsbereich Mitarbeiterführung


500
10.3.3Fortbildungsprüfungen gemäß § 53 BBiG500
10.4Wiederholung von Prüfungen
10.4.1Berufsabschlussprüfungen
10.4.1.1Je Bereich: praktische und betriebliche Prüfung130
10.4.1.2Je Bereich: fachtheoretische (schriftliche und mündliche) Prüfung70
10.4.2Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder Prüfungsbereich Berufsausbildung als Teil der Meisterprüfungen
10.4.2.1praktischer Teil115
10.4.2.2fachtheoretischer Teil45
10.4.3Fortbildungsprüfungen
10.4.3.1bei Meisterprüfungen mit insgesamt drei Prüfungsteilen
Teil 1 und Teil 2 je150
Teil 3

davon nur Bereich Mitarbeiterführung
200

50
10.4.3.2bei anderen Fortbildungsprüfungen je Prüfungsteil170
10.5Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 4 BBiG und von Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53 und 54 BBiG

Anmerkung:

Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz sowie asylberechtigten Personen und anerkannten Flüchtlingen mit dauerndem Bleiberecht ist gebührenfrei.
30
10.6Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG)400
10.7Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach den §§ 50b und 50c BBiG1 000 bis 3 500
10.8Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz nach § 50d BBiG500 bis 1 000
10.9Fertigung von Zeugniszweitschriften mit Abschlüssen vor dem Jahr 201550
10.10Registrierung von Berufsausbildungsverträgen, die nach dem 1.1.2027 in Papierform eingereicht werden 30
11Zulassung oder Anerkennung als private Kontrollstelle nach § 134 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Zulassung als private Kontrollstelle nach § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes (LSpG)
11.1Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach dem Markengesetz mit Sitz in Brandenburg
11.1.1Prüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsunterlagen einschließlich Bescheid230 bis 340
11.1.2Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsvoraussetzungen nach DIN EN ISO/ICE 1706564 bis 130
11.2Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen über Bescheinigung besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz mit Sitz in Brandenburg
11.2.1Prüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsunterlagen einschließlich Bescheid230 bis 340
11.2.2Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsvoraussetzungen nach DIN EN ISO/ICE 1706564 bis 130
11.3Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Markengesetz sowie Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz
11.3.1Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit dem Markengesetznach Zeitaufwand
11.3.2Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetznach Zeitaufwand
11.4Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABI. L 343 vom 14.12.2012, S. 1)
11.4.1Erhebung von Gebühren gemäß Artikel 83 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625in Verteilerzentren des LEH 90

in sonstigen Fällen nach Aufwand
12Amtshandlungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)
12.1Anerkennung einer Erzeugerorganisation oder ihrer Vereinigung sowie von Branchenverbänden nach AgrarMSG69 bis 133
12.2Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB an eine Erzeugerorganisation oder ihre Vereinigung nach AgrarMSG51 bis 153
13Fischerei
13.1Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
13.1.1Entscheidung über die Eintragung oder Berichtigungen im Fischereibuch nach § 4 Absatz 4 BbgFischG in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Einrichtung und Führung des Fischereibuches (FischBuV)70 bis 1 600
13.1.2Entscheidung über die räumliche Ausdehnung von Fischereirechten nach § 5 Absatz 2 Satz 2 BbgFischG68 bis 1 170
13.1.3Entscheidung zur Genehmigung von Übertragungsverträgen nach § 6 Absatz 1 Satz 3 BbgFischG60 bis 130
13.1.4Entscheidung zur Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechtes nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 BbgFischG60 bis 270
13.1.5Entscheidung über Ausnahmen zur Mindestpachtzeit nach § 11 Absatz 1 Satz 3 BbgFischG40 bis 100
13.1.6Entscheidung über die Genehmigung des Hegeplanes nach § 24 Absatz 2 BbgFischG60 bis 130
13.1.7Entscheidung zur Einräumung des Rechts zum Betreten von Grundstücken und der Höhe der Entschädigung des Grundstückseigentümers nach § 16 Absatz 3 BbgFischG60 bis 270
13.1.8Erteilung von Fischereischeinen
13.1.8.1Fischereischein nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BbgFischG25
13.1.8.2Zweitschrift eines Fischereischeines10
13.1.8.3Erklärung der Ungültigkeit und Einziehung eines Fischereischeines nach § 21 BbgFischG60 bis 270
13.1.8.4Jugendfischereischein nach § 17 Absatz 6 BbgFischG2,5
13.1.9Entscheidung zur Bildung eines gemeinschaftlichen Fischereibezirkes auf Antrag eines Fischereiberechtigten nach § 23 Absatz 2 BbgFischG60 bis 270
13.1.10Entscheidung über die Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität nach § 26 Absatz 2 BbgFischG30 bis 360
13.1.11Zweitschrift zur Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität nach § 26 Absatz 2 BbgFischG15
13.1.12Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen für den Aalfang nach § 29 Absatz 2 BbgFischG60 bis 270
13.1.13Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Beseitigen und Abstellen von Fischereivorrichtungen während der Schonzeit nach § 29 Absatz 3 BbgFischG40 bis 140
13.1.14Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen über die Anlegung und Unterhaltung von Fischwegen nach § 30 Absatz 3 BbgFischG140 bis 550
13.1.15Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Fischfangverbot in und an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken nach § 30 Absatz 8 BbgFischG60 bis 130
13.1.16vorläufige Regelung der Fischereiausübung nach § 11 Absatz 5 BbgFischG25 bis 160
13.1.17Genehmigung der Satzung von Fischereigenossenschaften nach § 25 Absatz 2 BbgFischG25 bis 80
13.1.18Entscheidung von Entschädigungsansprüchen nach § 35 BbgFischG60 bis 1 600
13.2Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
13.2.1Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu den Bestimmungen über Mindestmaße und Schonzeiten nach § 2 Absatz 2 BbgFischO60 bis 270
13.2.2Entscheidung zur Zulassung des Fischfangs mit lebendem Köderfisch nach § 6 Absatz 1 BbgFischO60 bis 130
13.2.3Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu dem Zeitraum der Ausübung des Fischfangs mit der Handangel bei Vorliegen von Koppelfischerei nach § 7 Absatz 4 BbgFischO40 bis 140
13.2.4Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Besatz in Gewässern mit Vorkommen von sich selbst reproduzierenden Beständen nach § 12 Absatz 3 BbgFischO40 bis 140
13.2.5Entscheidung zur Erteilung der Genehmigung zum Aussetzen nicht heimischer Fische nach § 13 Absatz 1 BbgFischO160 bis 320
13.2.6Entscheidung zum Einsatz ortsfester Elektroanlagen zum Scheuchen und Abweichen von Fischen nach § 24 Absatz 2 BbgFischO130 bis 550
13.2.7Entscheidung über die Genehmigung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 Absatz 4 BbgFischO240 bis 640
13.2.8Entscheidung über Ausnahmen zum Betreiben von Fischteichen und bewirtschafteten Anlagen der Fischzucht und -haltung gemäß § 26a Absatz 2 BbgFischO60 bis 270
13.3Amtshandlungen nach der Verordnung über die Anglerprüfung
13.3.1Entscheidung zur Anerkennung von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts für die Organisation und Durchführung der Anglerprüfung nach § 1 der Verordnung über die Anglerprüfung50 bis 500
14Amtshandlungen nach dem Einkommensteuergesetzes (EStG)
14.1Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Absatz 3 Nummer 2 EStG31 bis 92
14.2Anerkennung von Betriebsgutachten im Sinne von § 68 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)50 bis 1 500
15Amtshandlungen nach dem Düngegesetz (DüngG)
15.1Erteilung einer Anordnung nach § 13 DüngG
15.2Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern nach § 13a DüngG130 bis 2 500
15.3Zulassung anderer Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach § 4 Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV)40 bis 210
15.4Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung anderer Verfahren für die Aufbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV40 bis 210
15.5Genehmigung einer Ausnahme von den Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV40 bis 210
15.6Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Absatz 5 DüV40 bis 210
15.7Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, auf Ackerland mit mehrjährigem Futterbau, Grünland oder Dauergrünland nach § 6 Absatz 6 DüV40 bis 210
15.8Erteilung einer Genehmigung zur Verschiebung des Verbotszeitraums nach § 6 Absatz 10 DüV40 bis 210
15.9Genehmigung einer Ausnahme von den Verbotszeiträumen bei der Aufbringung von Düngemitteln mit einem festgestellten Gehalt an Trockenmasse von weniger als 2 Prozent nach § 6 Absatz 10 DüV40 bis 210
15.10Bearbeitung von Anzeigen zum Inverkehrbringen zu Forschungs- und Versuchszwecken nach § 4 Absatz 4 und 5 DüMV80 bis 400
16Amtshandlungen nach den Verordnungen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO)
16.1Amtshandlungen Obst/Gemüse gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/891
16.1.1Zusätzliche Kontrollen bei Unregelmäßigkeitennach Zeitaufwand
16.2Qualitätskontrolle Sektor Obst und Gemüse gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011
16.2.1Exportkontrollen und Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Artikel 14nach Zeitaufwand
16.2.2Nachkontrollen (auch im Einzelhandel) gemäß Artikel 11nach Zeitaufwand
16.2.3Durchführung einer zusätzlichen Gesamtprobe, Ausstellung eines Kontrollberichts einschließlich Anlage und Bescheid gemäß Artikel 17 Absatz 1 (bei mindestens fünf zu entnehmenden Packstücken [verpackte Erzeugnisse] oder mindestens 10 kg Masse der Einzelprobe bzw. zehn zu entnehmenden Einheiten [lose Erzeugnisse])64 bis 128
16.3Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
16.3.1Entscheidung über die Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 200830 bis 250
16.3.2Nachkontrollen von Zulassungsbedingungen als Packstelle gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 589/200820 bis 100
16.3.3Nachkontrollen zur Einhaltung der Anforderungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 589/2008 bei Packstellen
unter 5 000 Eier je Woche64
5 000 bis 35 000 Eier je Woche96
35 000 bis 70 000 Eier je Woche128
ab 70 000 Eier je Woche200
16.3.4Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/200830 bis 50
16.4gemeinsame Marktorganisation Sektor Käse

Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Markenkäse“ nach der Käseverordnung (KäseV)
69 bis 133
16.5gemeinsame Marktorganisation Sektor Butter

Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Deutsche Markenbutter“ nach der Butterverordnung (ButtV)
69 bis 133
16.6gemeinsame Marktorganisation Sektor Fleisch - Nachkontrollen64
16.7Kontrollen nach dem Fleischgesetz (FlG) für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung
16.7.1Rinder

Grundgebühr und zusätzlich entsprechend der Anzahl


64
16.7.1.1ab 10 bis 20 Rinder32 bis 64
16.7.1.2ab 21 bis 40 Rinder32 bis 128
16.7.1.3mehr als 40 Rinder64 bis 128
16.7.2Schweine oder Schafe

Grundgebühr und zusätzlich entsprechend Anzahl


64
16.7.2.1ab 30 bis 50 Schweine oder Schafe32 bis 64
16.7.2.2ab 51 bis 200 Schweine oder Schafe64 bis 128
16.7.2.3mehr als 200 Schweine oder Schafe64 bis 256
16.8Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens gemäß § 4 des Milch- und Margarinegesetzes (MilchMargG)130 bis 180
16.9Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Geflügelfleisch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
16.9.1Nachkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 200864
16.10Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)
16.10.1Nachkontrollen gemäß § 7 LegRegG nach Beanstandungen
ab 350 bis 1 000 Legehennenplätze64
mehr als 1 000 bis 10 000 Legehennenplätze64 bis 128
mehr als 10 000 bis 50 000 Legehennenplätze64 bis 192
mehr als 50 000 Legehennenplätze64 bis 256
17Amtshandlungen nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)nach Aufwand,
mindestens 250
18Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften

Amtshandlungen gegenüber dem Verantwortlichen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit diese nicht von anderen fachspezifischen Tarifstellen erfasst werden
nach Zeitaufwand
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 11. Juli 2014 GVBl.II/14, [Nr. 47]
§ 3 geändert; Anlage 2 neu gefasst durch Verordnung vom 17. September 2019 GVBl.II/19, [Nr. 76]
§ 3, Anlagen 1 und 2 geändert durch Verordnung vom 6. März 2024 GVBl.II/24, [Nr. 16]
§ 3 und Anlage 2 geändert durch Verordnung vom 28. August 2026 GVBl.II/26, [Nr. 41]

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen