Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 28. November 2008 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 28. November 2008 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 11. März 2009
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 11. März 2009 | GVBl.I/09, [Nr. 3], S. 22 | |
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