Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV-Staatsvertrag)
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 17. Dezember 1992 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage 1 zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der OSGV-Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verord-nungsblatt Teil I für das Land Brandenburg bekanntzumachen.
Potsdam, den 5. April 1993
Der Präsident des
Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 5. April 1993 | GVBl.I/93, [Nr. 5], S. 90 | |
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