Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV-Staatsvertrag)

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 17. Dezember 1992 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage 1 zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der OSGV-Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verord-nungsblatt Teil I für das Land Brandenburg bekanntzumachen.

Potsdam, den 5. April 1993

Der Präsident des
Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 5. April 1993 GVBl.I/93, [Nr. 5], S. 90

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