Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Vertrag

Dem am 1. August 2006 vom Land Brandenburg unterzeichneten Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

(1) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt an dem Tage in Kraft, an dem der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(3) Das Inkrafttreten des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages nach seinem Artikel 9 Abs. 2 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 8. Januar 2007

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. Januar 2007 GVBl.I/07, [Nr. 2], S. 26

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