Landesregierung Brandenburg

Ursprüngliche Fassung Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Ursprüngliche Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Steuersatz

Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.

§ 2
Anwendungsbereich

Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

§ 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Potsdam, den 29. November 2010

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. November 2010 GVBl.I/10, [Nr. 40]
§ 1 geändert, § 2 neu gefasst durch Gesetz vom 23. Juni 2015 GVBl.I/15, [Nr. 16]

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