Ursprüngliche Fassung Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Ursprüngliche Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Steuersatz
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 Prozent.
§ 2
Anwendungsbereich
Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Potsdam, den 29. November 2010
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 29. November 2010 | GVBl.I/10, [Nr. 40] | |
| § 1 geändert, § 2 neu gefasst durch Gesetz vom 23. Juni 2015 | GVBl.I/15, [Nr. 16] | |
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