Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem Abkommen vom 17. Juni 1993 über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen vom 17. Juni 1993 und das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in der Fassung vom 21. Oktober 1982 werden nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel III in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

Potsdam, den 13. Januar 1994

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zu den Abkommen

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Januar 1994 GVBl.I/94, [Nr. 1], S. 2

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen