Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin am 16. März 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 29. September 2017

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Britta Stark

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. September 2017 GVBl.I/17, [Nr. 23]

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